Wiener Neustadt: Polizei zieht positive Bilanz nach drei Wochen E-Scooter-Fahrverbot in der Innenstadt

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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In der Wiener Neustädter Innenstadt gilt seit drei Wochen tagsüber ein Fahrverbot für E-Scooter. Die Regelung trat am 7. September in Kraft und schränkt das Fahren mit den Elektrorollern in den Fußgängerzonen der Innenstadt erheblich ein. Erlaubt ist das Fahren mit E-Scootern dort nur noch in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, und auch dann lediglich im Schritttempo.

Erste Bilanz der Polizei fällt positiv aus

Stadtpolizeikommandant Manfred Fries zieht im Gespräch mit noe.ORF.at eine positive Zwischenbilanz zu den ersten drei Wochen des Fahrverbots. Ihm zufolge halten sich die meisten Menschen an die neue Regelung. Nur „ganz, ganz wenige“ hätten das Verbot bislang ignoriert, so Fries. Noch in dieser Woche will die Polizei intern Resümee ziehen und die weitere Vorgangsweise bezüglich möglicher Strafen festlegen. Mit Anfang Oktober soll bei Verstößen gegen das Fahrverbot tatsächlich gestraft werden.

Betroffene Straßenzüge in der Innenstadt

Das Fahrverbot betrifft mehrere zentrale Bereiche der Innenstadt. Dazu zählen die Neunkirchner Straße im Abschnitt zwischen Bahngasse und Hauptplatz, die Herzog-Leopold-Straße sowie die Wiener Straße zwischen Eyerspergring und Hauptplatz. Auch der Hauptplatz selbst ist betroffen, konkret der Bereich westlich der Liegenschaften Hauptplatz 14 und 29 bis zur Herzog-Leopold-Straße. Ebenso gilt das Verbot in den Seitengassen dieser Straßenzüge, sofern sie als Fußgängerzone gewidmet sind.

Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) hatte die Maßnahme mit der Erhöhung der Sicherheit in der Stadt begründet. Nach seinen Angaben gab es seit Monaten kaum einen Bürgerkontakt, bei dem die Gefährdung durch E-Scooter in der Innenstadt nicht angesprochen wurde.

Fußgängerzonen und Elektromobilität im Alltag

Fußgängerzonen sind grundsätzlich dem Verkehr zu Fuß vorbehalten. Ausnahmen, etwa für Radfahrer, Lieferverkehr oder eben E-Scooter, werden von den zuständigen Gemeinden im Rahmen der Straßenverkehrsordnung eigenständig geregelt und können sich daher von Stadt zu Stadt deutlich unterscheiden. In den vergangenen Jahren haben viele österreichische Kommunen mit der wachsenden Verbreitung von E-Scootern zu tun, die vor allem in dicht genutzten Innenstadtbereichen mit hohem Fußgängeraufkommen immer wieder zu Konflikten führen können. Typische Herausforderungen sind dabei unübersichtliche Situationen durch unterschiedliche Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, abgestellte Roller, die Gehwege blockieren, sowie die Frage, wie Verstöße gegen bestehende Regelungen wirksam kontrolliert und geahndet werden können.

Zeitliche Einschränkungen, wie sie nun in Wiener Neustadt gelten, sind ein verbreitetes Instrument, um belebte Zonen tagsüber von schnellerem Rollerverkehr freizuhalten, ohne die Nutzung von E-Scootern vollständig auszuschließen. Die Beschränkung auf Schritttempo in den Nachtstunden soll in solchen Modellen einen Kompromiss zwischen Mobilitätsbedürfnissen und Sicherheitsinteressen der Fußgänger schaffen. Die Kontrolle solcher Regelungen obliegt üblicherweise der örtlichen Polizei, die bei der Einführung neuer Vorschriften häufig zunächst auf Aufklärung und Gewöhnung setzt, bevor konsequent Strafen verhängt werden.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.