Ein seit Jahren geplantes Bauprojekt bei der U3-Station Kendlerstraße im 14. Wiener Gemeindebezirk verzögert sich weiter. Auf der brachliegenden Fläche in der Kendlerstraße 35-37 sollen ein Wohnhaus mit 44 Eigentumswohnungen sowie ein rund 1.300 Quadratmeter großer öffentlicher Park entstehen. Wie aus einem öffentlich einsehbaren Nachtrag zum ursprünglichen städtebaulichen Vertrag hervorgeht, wurde der Baubeginn für den Wohnbau nun auf Sommer 2027 verschoben. Fertiggestellt werden soll das Wohnhaus laut Vertrag Ende 2028, der Park soll ab 2029 folgen.
Vertrag zwischen Stadt und Investor mehrfach angepasst
Die Stadt Wien hatte 2020 einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauunternehmen Logos Immobilien GmbH abgeschlossen. Darin wird dem Unternehmen erlaubt, auf der Fläche ein Wohnhaus zu errichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Investor, den Park auf eigene Kosten neu anzulegen. Gekauft hatte der Investor das Grundstück, das damals noch als Park gewidmet war, bereits vor mehr als zehn Jahren. Seither hat sich das Bauvorhaben immer weiter verzögert.
Ende vergangenen Jahres wurde ein Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag vereinbart. Neben der Verschiebung des Baubeginns wurde darin auch festgehalten, dass die Stadt Wien künftig die Möglichkeit hat, die Parkanlage unabhängig vom angrenzenden Bauvorhaben zu realisieren. Damit ist die Umsetzung des Parks nicht mehr zwingend an den Fortschritt des Wohnbauprojekts gebunden.
KPÖ fordert Zwischennutzung der Brachfläche
Die KPÖ fordert angesichts der langen Verzögerung, die brachliegende Fläche für eine Zwischennutzung freizugeben. Die Partei hat dafür eine Petition gestartet, die bereits von mehr als 700 Menschen unterschrieben wurde. KPÖ-Sprecherin Lena Coufal begründete die Forderung mit der Grünflächensituation im Umfeld: „Es gibt in der Nähe nur wenige Grünflächen, gerade dieser Teil des 14. Bezirks ist dicht bebaut. In den letzten sechs Jahren ist nichts passiert, wir wollen nicht mehr warten.“
Das Grundstück liegt seit Jahren brach und befindet sich in Privatbesitz. Aus dem Büro der SPÖ-Bezirksvorsteherin Michaela Schüchner hieß es dazu, eine Zwischennutzung müsse mit dem Grundeigentümer verhandelt werden. Eine solche Nutzung sei seitens des Bezirks grundsätzlich gewünscht. Der Grundeigentümer selbst war für ein Statement nicht zu erreichen.
Städtebauliche Verträge als Instrument der Wiener Stadtentwicklung
Städtebauliche Verträge kommen in Wien regelmäßig dann zum Einsatz, wenn private Bauvorhaben mit öffentlichen Interessen verknüpft werden sollen. Grundsätzlich regeln solche Verträge, welche Gegenleistungen ein Bauunternehmen im Zusammenhang mit einer Widmung oder Baugenehmigung erbringen muss – etwa die Errichtung von Grünflächen, Wegen oder sozialer Infrastruktur. Zuständig für die Umsetzung und Betreuung öffentlicher Parkanlagen sind in Wien in der Regel die Wiener Stadtgärten, die Magistratsabteilung 42.
Verzögerungen bei derartigen Projekten können unterschiedliche Ursachen haben, etwa Anpassungen bei Planung, Finanzierung oder Bauablauf. Nachträge zu bestehenden Verträgen sind bei mehrjährigen Bauvorhaben ein gängiges Instrument, um veränderte Zeitpläne oder Rahmenbedingungen rechtlich abzubilden. Im vorliegenden Fall wurde mit dem jüngsten Nachtrag zusätzlich eine Regelung geschaffen, die der Stadt eine gewisse Unabhängigkeit bei der Umsetzung der öffentlichen Grünfläche einräumt.
Zwischennutzungen brachliegender Flächen
Bei langfristig ungenutzten Grundstücken wird in Städten häufig über temporäre Zwischennutzungen diskutiert, etwa als informelle Grün- oder Freizeitfläche, solange die endgültige Bebauung oder Umgestaltung noch ausständig ist. Solche Lösungen setzen in der Regel eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Grundeigentümer voraus, da es sich weiterhin um dessen Privatgrund handelt. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Dauer, Nutzungsart oder Haftungsfragen – wird üblicherweise im Einzelfall zwischen den beteiligten Stellen ausgehandelt.







