In Dornbirn ist es am Sonntagabend zu einem Diebstahl mit anschließender Festnahme gekommen. Ein 36-jähriger Mann soll gegen 21.30 Uhr in einem Tankstellenshop in der Schwefelstraße eine Zigarettenpackung gestohlen haben. Als ein Mitarbeiter ihn zur Rede stellen wollte, schlug der Verdächtige ihm mit der Faust ins Gesicht und flüchtete mit der Beute. Eine Polizeistreife konnte den Mann kurz darauf im nahen Umfeld antreffen und festnehmen.
Flucht und Widerstand bei der Festnahme in der Schwefelstraße
Laut Polizei bemerkte ein Mitarbeiter des Tankstellenshops den Diebstahl unmittelbar und verfolgte den 36-Jährigen. Als er den Mann außerhalb des Shops aufhalten wollte, reagierte dieser mit einem Faustschlag ins Gesicht des Mitarbeiters und setzte sich anschließend mit den gestohlenen Zigaretten ab.
Eine Polizeistreife konnte den Verdächtigen wenig später in der Nähe des Tatorts ausfindig machen. Bei der folgenden Amtshandlung verhielt sich der Mann laut Polizei unkooperativ und kam den Anweisungen der Beamten nicht nach. Die Beamten setzten daraufhin Pfefferspray ein. Auch danach versuchte der 36-Jährige noch einmal zu flüchten, wurde jedoch nach wenigen Metern endgültig festgenommen. Dabei erlitt er leichte Verletzungen.
Der Mann wurde im Anschluss auf die Polizeiinspektion Dornbirn gebracht. Er wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die Ermittlungen dauern an.
Ladendiebstahl und tätliche Auseinandersetzungen
Grundsätzlich zählen Diebstähle in Handelsgeschäften und Tankstellenshops zu den häufigsten Delikten im Alltag der Exekutive. Üblicherweise sind es Mitarbeiter oder Kunden, die einen Diebstahl bemerken und den Vorfall melden oder den Verdächtigen direkt ansprechen. Ein solches Einschreiten kann dazu führen, dass Situationen eskalieren, insbesondere wenn Betroffene versuchen, mit der Beute zu flüchten.
Wird im Zuge eines Diebstahls Gewalt gegen eine Person angewendet, die den Täter aufhalten oder zur Rede stellen will, kann dies strafrechtlich über den ursprünglichen Diebstahl hinausgehen. In solchen Fällen prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig, ob neben dem Eigentumsdelikt auch eine Körperverletzung oder ein vergleichbarer Tatbestand vorliegt. Die endgültige rechtliche Einordnung obliegt dabei der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls einem Gericht.
Bei Festnahmen, in denen sich Personen den Anweisungen der Polizei widersetzen oder zu flüchten versuchen, greifen Beamte auf gestufte Zwangsmittel zurück. Der Einsatz von Pfefferspray zählt dabei zu den in Österreich zulässigen Mitteln, um Widerstand zu brechen oder eine Flucht zu verhindern, ohne auf stärkere Zwangsmittel zurückgreifen zu müssen. Solche Einsätze können, wie in vergleichbaren Fällen üblich, zu leichten Verletzungen bei den betroffenen Personen führen.
Nach einer Festnahme werden Verdächtige in der Regel auf die zuständige Polizeiinspektion gebracht, wo die Amtshandlung dokumentiert und der Sachverhalt aufgenommen wird. Die anschließende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist ein üblicher formaler Schritt, mit dem Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Ob und in welcher Form es zu einer Anklage kommt, wird im weiteren Verfahren von der Staatsanwaltschaft geprüft.







