Zoll am Flughafen Wien: Drei Tonnen Urlaubsmitbringsel beschlagnahmt
Im ersten Halbjahr 2026 hat der Zoll am Flughafen Wien-Schwechat rund drei Tonnen frisches Obst, Gemüse, Pflanzen und Schnittblumen sichergestellt. Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) machten am Montag bei einem Lokalaugenschein am Flughafen auf die Risiken aufmerksam, die von unerlaubt eingeführten Urlaubsmitbringseln ausgehen.
Häufigste Aufgriffe bei Reisenden aus Türkei, Ägypten und Asien
Die meisten Beanstandungen betrafen Passagiere, die aus der Türkei, Ägypten, Thailand und Vietnam einreisten. Besonders häufig beschlagnahmte der Zoll exotisches Obst wie Mangos oder Zitrusfrüchte. Grundsätzlich ist die Einfuhr von tierischen Produkten wie Honig oder Fleisch aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verboten. Auch Dekorationsgegenstände aus Tierfellen oder Schlangenbein dürfen nicht eingeführt werden.
Jährlich kontrolliert der Zoll am Flughafen Wien im Reiseverkehr mehr als 5.000 Mal unter rund 32 Millionen Reisenden. 2025 sorgte dabei der Fund von sieben lebenden Waranen und 150 toten Seepferdchen für besonderes Aufsehen.
Beschlagnahmte Tiere kommen teils in den Tiergarten Schönbrunn
Sichergestellte Waren werden nach der Beschlagnahmung von einer Entsorgungsfirma abgeholt und vernichtet. Beschlagnahmte Tiere werden zunächst von Amtstierärzten untersucht und finden anschließend häufig ein neues Zuhause im Tiergarten Schönbrunn.
Reisenden, die verbotene Waren einführen, drohen je nach Vergehen Verwaltungsstrafen, Entsorgungsgebühren oder strafrechtliche Konsequenzen. Invasive Arten verursachen in der EU nach vorliegenden Schätzungen Schäden von rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Die EU-weite Kampagne #PlantHealth4Life soll die Bevölkerung über die damit verbundenen Risiken aufklären.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








