Zweite Reisewelle: Polizei warnt vor Verstößen auf der Autobahn
Mit dem Ferienstart in Nordrhein-Westfalen beginnt am Freitag die zweite große Reisewelle Richtung Süden. Das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland schickt damit erneut viele Reisende auf die Transitrouten.
Die Salzburger Landespolizeidirektion weist in diesem Zusammenhang auf geltende Verkehrsregeln hin, die im Stau besonders relevant sind.
Betretungsverbot auf der Autobahn
Das Aussteigen aus dem Fahrzeug im Stau kann strafbar sein. Laut Hans Wolfgruber, Sprecher der Salzburger Landespolizeidirektion, ist das Betreten der Autobahn gesetzlich grundsätzlich zu unterlassen. Ausnahmen gelten nur bei einer Panne oder einem Notfall. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot werde laut Wolfgruber ausnahmslos Anzeige erstattet.
Zweckentfremdung der Rettungsgasse
Die Polizei weist zudem darauf hin, dass die Rettungsgasse immer wieder zweckentfremdet wird. Lenker, die sie verbotenerweise als Durchfahrt nutzen, seien laut Wolfgruber gefährlich.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







