Wiener Lokal verzichtet auf Trinkgeld wegen neuer Pauschalregelung
In der Millennium City in Wien verzichtet eine Filiale der Selbstbedienungs-Gastro-Kette „Dean & David“ seit rund einem Monat auf Trinkgeld. Hintergrund ist eine seit 1. Jänner 2026 geltende Neuregelung der Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe.
Die betroffene Filiale befindet sich im 20. Wiener Bezirk (Brigittenau). An der Theke weist ein Schild mit der Aufschrift „Bitte kein Trinkgeld!“ auf die geänderte Praxis hin.
Auf dem Informationsschild ist zu lesen: „Schenkungen in jeglicher Form lösen bei uns eine gesetzliche Trinkgeldpauschale aus. Im Interesse unserer Mitarbeiter sehen wir daher davon ab“. Das Schild ist mit einem lächelnden Smiley versehen. Nach Angaben des Lokals fällt der zu zahlende Pauschalbetrag höher aus als das tatsächlich eingenommene Trinkgeld.
Ein Mitarbeiter erklärte gegenüber der Zeitung „Heute“, dass in der Filiale grundsätzlich eher wenig Trinkgeld zusammenkomme. Die Filialleitung gab an: „Uns wurde erklärt, dass sonst Steuern anfallen.“ Nach ihren Angaben wurde aufgrund der geringen Trinkgeldbeträge entschieden, vollständig auf Trinkgeld zu verzichten. Durch den Verzicht soll die Zahlung des entsprechenden Pauschalbetrags vermieden werden.
Ein Reddit-User hatte zuvor ein Foto des Informationsschildes in einem Forum geteilt und mit der Frage kommentiert, was das für eine Begründung sei, kein Trinkgeld zu geben, damit man es nicht versteuern müsse. Der Beitrag löste eine Diskussion im Netz aus.
Bundesweite Trinkgeldpauschale seit 2026
Seit Anfang 2026 gilt im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale. Sie wurde von der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) festgelegt. Laut einem Bericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) soll die Pauschale Rechtssicherheit schaffen und Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende von Aufzeichnungspflichten entlasten. Mit der Regelung entfallen Nachzahlungen für trinkgeldbezogene Beiträge.
Für die Beitragsbemessung wird seither ein monatlicher Fixbetrag als Trinkgeldpauschale angenommen, der zugleich eine Obergrenze darstellt. Für das Jahr 2026 liegt die Pauschale bei 65 Euro für Fälle mit Inkasso, also wenn Mitarbeitende Trinkgeld direkt von der Kundschaft erhalten, und bei 45 Euro für Fälle ohne Inkasso. Die Trinkgeldpauschale dient als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Das Trinkgeld selbst bleibt demnach steuerfrei. Laut Darstellung wird bei höheren Trinkgeldern durch die Pauschale nicht mehr an Sozialversicherungsbeiträgen fällig. Wer weniger Trinkgeld als die Pauschale erhält, kann die Beitragshöhe individuell berechnen und anpassen lassen.
In dem Zusammenhang wird beschrieben, dass in Österreich rund zehn Prozent Trinkgeld gegeben werden. Für 87 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher gehört Trinkgeld insbesondere bei einem Gastro-Besuch zum guten Ton.








