Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Ott folgende Vorwürfe:
- Im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten zu haben, um Informationen über Teilnehmer eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen.
- Von Jenewein mit der Zusammensetzung der „Soko Tape“ betraut worden zu sein, die zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe nach dem Ibiza-Video eingerichtet wurde.
- Verbotenerweise Fotos in einem U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet zu haben.
- Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Jenewein ein Schlagring sichergestellt, was zu weiteren rechtlichen Konsequenzen nach dem Waffengesetz führen könnte.
Zusätzlich sieht sich Ott mit mehreren Spionagevorwürfen konfrontiert. Seit 2017 ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn wegen:
- Amtsmissbrauchs
- Geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs
- Weitere Delikte
Der Prozess begann Anfang November, musste jedoch kurzfristig unterbrochen werden, da die Verteidigung von Jenewein die Frage der parlamentarischen Immunität als ungeklärt betrachtete. Mittlerweile steht fest, dass Jenewein keiner solchen Immunität unterliegt.
Am morgigen Mittwoch sind folgende Zeugen geladen:
- Ein ehemaliger Beamter aus dem BVT
- Zwei damalige FPÖ-Referenten
Da eine wichtige Zeugin entschuldigt ist, könnte es zu keinem Urteil kommen, wie ein Gerichtssprecher der APA mitteilte. Aufgrund der Sperrung des Großen Schwurgerichtssaals wird der Prozess in Saal 401 des Wiener Landesgerichts abgehalten.
Zusammenfassung: Ott sieht sich schweren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegenüber, während der Prozess aufgrund von Zeugenverfügbarkeiten und Immunitätsfragen in Verzögerung geraten ist.
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