Digitale Zahnkorrektur per App: So vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen!


Auf Online-Plattformen wie Instagram und TikTok werben Unternehmen mit verlockenden Angeboten wie „gerade Zähne um nur 33 Euro pro Monat“. Allerdings kamen laut einer aktuellen Bilanz des Verbraucherzentrale Österreich (VKI) und des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) viele Kunden mit schweren gesundheitlichen Komplikationen davon. Konsumentinnen und Konsumenten berichteten von ernsthaften Problemen, darunter:

  • Zahnfleischrückgang
  • Zahnverlust
  • Kiefergelenksprobleme
  • Offener Biss
  • Tinnitus
  • Migräne

Die finanziellen Folgekosten solcher Behandlungen können erschreckende Höhen erreichen, bis zu 10.000 Euro für notwendige Korrekturmaßnahmen, so die Verbraucherschützer.

Das Unternehmen Dr. Smile wurde 2017 von Absolventen der Frankfurt School of Finance gegründet und setzte stark auf ein rein digitales Behandlungskonzept. Nach einem kostenlosen 3D-Scan in einer Partnerpraxis wurden die Kunden nicht von qualifizierten Zahnärzten, sondern von Verkaufsmitarbeitern beraten. Diese Mitarbeiter arbeiteten auf Provisionsbasis und drängten die Kunden zu schnellen Vertragsabschlüssen. Die Behandlung selbst verlief über eine App und erforderte das Hochladen von Fotos, was zu zahlreichen Missverständnissen und falschen Behandlungen führte.

Bevor das Unternehmen vollständig aus dem österreichischen Markt zurückgezogen wurde, konnten Konsumentenschützer, die im Auftrag des Sozialministeriums handelten, erste rechtliche Erfolge verbuchen. Zu den bemerkenswerten Entscheidungen gehören:

  • Das Wiener Bezirksgericht Donaustadt verhängte eine Geldstrafe von 77.500 Euro, da die Werbung mit „33 Euro pro Monat“ nicht die Gesamtkosten und den effektiven Zinssatz korrekt offengelegt hatte. Dies verstieß gegen einen Exekutionstitel, der vom VKI erwirkt wurde.
  • Das Handelsgericht Wien verurteilte die Urban Technology GmbH, die angab, lediglich als Vermittlerin zu agieren, wegen irreführender Geschäftspraktiken. Dies geschah, da die Kunden nicht ausreichend darüber aufgeklärt wurden, wer tatsächlich für Schäden haftet.
  • Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien stellte fest, dass Dr. Smile keine Berechtigung für zahnärztliche Behandlungen in Österreich hatte, was dazu führte, dass die Behandlungsverträge für nichtig erklärt wurden.
  • Das Bezirksgericht Liesing entschied, dass den Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht, da die Verträge außerhalb von Geschäftsräumen – konkret per Videoanruf mit Nicht-Zahnärzten – abgeschlossen wurden.

„Dr. Smile hat systematisch Verbraucherrechte verletzt – von irreführender Werbung bis hin zu unzulässigen Vertragsklauseln“, schlussfolgerte Barbara Bauer, Juristin in der VKI-Rechtsabteilung. Solche Geschäftsmodelle haben in Österreich keinen Platz. Der Fall dient als Warnsignal dafür, wie unregulierte digitale Gesundheitsangebote Verbraucherrechte und die Gesundheit gefährden können, betonte auch Reinhold Schranz, der Leiter von EVZ-Österreich.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall, wie gefährlich unregulierte digitale Gesundheitsdienstleistungen sein können und fordert Verbraucherinnen und Verbraucher zur Vorsicht auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Wert der eigenen Zahngesundheit ernst zu nehmen und sich nicht von vermeintlichen Schnäppchenangeboten blenden zu lassen.

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