Luft-Sanierungsverordnung für Dornbirn wird aufgehoben
Dornbirn gilt nicht mehr als „Sanierungsgebiet Luft“. Eine seit 2005 bestehende Verordnung mit Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) wird mit 1. Juni 2026 außer Kraft gesetzt.
Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag über die geplante Aufhebung informiert. Betroffen ist eine Regelung, die vor rund zwei Jahrzehnten nach Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwerts PM10 im Dornbirner Stadtgebiet erlassen worden war.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erklärte, die Feinstaub-Grenzwerte PM10 würden in Dornbirn seit Jahren stabil eingehalten. Nach seinen Angaben werden auch ab 2030 bei strengeren EU-Grenzwerten keine Überschreitungen erwartet.
Umwelt-Landesrat Christian Gantner (ÖVP) erklärte, die im Jahr 2005 ergriffenen Maßnahmen hätten ihren Zweck erfüllt. Wallner und Gantner heben hervor, dass mit der Aufhebung der Verordnung Bürokratie abgebaut werde.
In den von der Verordnung betroffenen Bereichen in Dornbirn liegen die Geschwindigkeitsbeschränkungen mittlerweile vielfach bei 50 km/h oder niedriger. Die Regelung war seinerzeit eingeführt worden, nachdem im Stadtgebiet Überschreitungen des Feinstaub-Grenzwerts PM10 verzeichnet worden waren.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








