Elektronischer Handel unter Beschuss: Oberndorfer E-Kiosk-Betreiber trotzt städtischen Restriktionen
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E-Kioske in Oberndorf: Betreiber wehrt sich gegen Einschränkungen

In der Stadtgemeinde Oberndorf (Flachgau) sollen elektronische Automatengeschäfte, sogenannte E-Kioske, künftig stärker eingeschränkt werden. Bürgermeister Georg Djundja (SPÖ) untersagt den Verkauf bestimmter Waren und fordert eine Begrenzung der Öffnungszeiten.

Der Betreiber der E-Kioske, Robert Heinz Moser, übt Kritik an den geplanten Maßnahmen und kündigt rechtliche Schritte gegen die Verordnung der Gemeinde an.

Verbot bestimmter Waren und kürzere Öffnungszeiten

Die betroffenen E-Kioske sind elektronische Automatengeschäfte, die rund um die Uhr Lebensmittel und andere Alltagswaren anbieten. Der Bürgermeister von Oberndorf verbietet in diesen E-Kiosken den Verkauf von Süßwaren und Spielwaren.

Zusätzlich verlangt Djundja eine Einschränkung der Öffnungszeiten der Automaten. Er führt aus, dass es in der Stadtgemeinde durch die rund um die Uhr geöffneten Geschäfte zu übermäßigem Lärm- und Müllaufkommen gekommen sei.

Laut Darstellung des Bürgermeisters seien Süßigkeiten und Spielwaren in den E-Kiosken gezielt und zudem zu teuer an Kinder und Jugendliche verkauft worden. Die entsprechenden Produkte bezeichnet er in diesem Zusammenhang als zu teuer.

Betreiber kritisiert Verbot und verweist auf Altersschutz

Automatenbetreiber Robert Heinz Moser hält die Einschränkung des Betriebs der E-Kioske für nicht gerechtfertigt. Er erklärt, sein Unternehmen halte sich bei vielen Waren an einen Altersschutz und setze diesen bei manchen Produkten sogar dann um, wenn er nicht vorgeschrieben sei.

Moser betont, sein Unternehmen würde lieber gesunde Produkte verkaufen, die Kunden wünschten jedoch eher ungesunde Waren. Verbote seien aus seiner Sicht nicht in jedem Fall notwendig. Man müsse nicht immer gleich Verbote aussprechen, so Moser.

Nach seinen Angaben bemüht sich das Unternehmen um Verbesserungen und lädt den Bürgermeister ein, gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Zugleich kündigt er an, die Verordnung der Stadtgemeinde Oberndorf rechtlich bekämpfen zu wollen.

Das Verbot soll laut aktueller Planung in vier Wochen in Kraft treten.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.