Elterninitiative in Österreich: Kampf für Wahlfreiheit im Kindergarten trotz regierungsnahem Widerstand
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Eltern fordern mehr Wahlfreiheit bei Kindergartenbesuch

Viele Eltern wünschen sich, frei entscheiden zu können, in welchen Kindergarten ihr Kind geht. Nach dem geltenden Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz müssen Kinder jedoch den Kindergarten der jeweiligen Wohngemeinde besuchen.

Eltern wurde signalisiert, dass dieser Wunsch nach Wahlfreiheit bei einer neuerlichen Novellierung des Gesetzes berücksichtigt werde. Nach vorliegenden Aussagen ist dies in der aktuellen Novellierung jedoch nicht erfolgt.

Initiative für Wahlfreiheit gegründet

Vor einem halben Jahr gründeten Eltern die Initiative „Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung“. Mitinitiatorin ist Ricarda Motschilnig, die an der Universität Klagenfurt arbeitet und in einer Landgemeinde wohnt. Sie möchte ihr Kind nicht in den Gemeindekindergarten geben.

Motschilnig beschreibt eine Einrichtung als Betonblock mit 15 Gruppen, in der nach ihren Angaben 500 Kinder gleichzeitig zu Mittag essen. Sie sagt, sie wolle ihr Kind nicht in einer solchen Einrichtung unterbringen und müsste ohne Lösung wohl aufhören zu arbeiten.

Eine weitere Initiatorin der Initiative ist Belinda Ratz. Sie findet in ihrer Gemeinde nach eigenen Angaben keinen Reformkindergarten. Wenn man eine Betreuungsperson nicht sympathisch findet oder ihr nicht vertraut, habe man ihrer Darstellung nach keine andere Wahl, als mit der Situation klarzukommen. Als Alternative nennt sie, die Arbeit aufzugeben und zu Hause zu bleiben.

Rechtslage und geplante Aktionen

Das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurde vor drei Jahren erneuert und beinhaltet eine Beitragsbefreiung. Nach Darstellung betroffener Eltern ist ein Wechsel in einen anderen Kindergarten nur möglich, wenn die Heimatgemeinde zustimmt. Ein Wechsel in einen Wunschkindergarten sei demnach nur möglich, wenn die Heimatgemeinde der anderen Gemeinde den Beitrag überweist.

Bis 3. Juni sind Stellungnahmen zur neuerlichen Novellierung des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes möglich. Für den 3. Juli ist in Klagenfurt eine Protestaktion für die Wahlfreiheit bei Kindergärten geplant.