Rasperia Trading Limited hat am 9. Juni eine „Erklärung zum Verbot, gerichtliche Verfahren an internationalen Gerichten und Schiedsgerichten außerhalb der Russischen Föderation einzuleiten oder fortzusetzen“ eingebracht, wie das Gerichtsregister berichtet. In dieser komplexen rechtlichen Auseinandersetzung sind sowohl österreichische Kernaktionäre des Baukonzerns Strabag als auch die RBI-Tochterbank in Russland als beklagte Parteien aufgeführt. Ferner wird die russische Zentralbank als Verfahrensbeteiligte ohne eigene Forderungen genannt.
Obwohl der Schriftsatz von Rasperia zunächst nicht im Register veröffentlicht wurde, erinnert das Vorgehen an ähnliche Klagen international tätiger Unternehmen aus Russland. Ein Beispiel hierfür ist die Klage von Gazprom Export im Januar 2024, die der österreichischen OMV Gas Marketing & Trading GmbH durch ein russisches Gericht untersagte, ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem Schiedsinstitut in Stockholm fortzusetzen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung wurde für die OMV eine Strafzahlung von 575 Mio. Euro auferlegt.
Während die OMV aufgrund fehlender relevanter Vermögenswerte in Russland diese Gerichtsentscheidung ignorieren konnte, könnte die Raiffeisenbank Russland in einem ähnlichen Fall erheblich eingeschränkter sein. Ein gerichtliches Verbot in Russland könnte sich insbesondere auf die geplante Klage des RBI-Konzerns gegen Rasperia in Österreich beziehen, die für April 2025 angekündigt wurde.
Der Hintergrund dieser laufenden Causa ist der Konflikt zwischen dem russischen Strabag-Aktionär und österreichischen Mitaktionären im Baukonzern. Die in der Vergangenheit offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte Rasperia Trading Limited mit Sitz in Kaliningrad war aufgrund von EU-Sanktionen im österreichischen Baukonzern entmachtet worden. Im August 2023 wandte sich Rasperia an das Kaliningrader Handelsgericht, dessen Zuständigkeit von den österreichischen Beklagten angezweifelt wurde. Dennoch entschied das Gericht im Januar und bestätigte im April die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Rasperia.
Ende April wurden schließlich 1,87 Mrd. Euro Schadenersatz und Ende Mai 174 Mio. Euro Zinsen vom Korrespondenzkonto der beklagten Raiffeisenbank Russland bei der russischen Zentralbank eingezogen. Zudem erklärte ein russisches Gericht, auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage, Rasperias Strabag-Aktien zum Eigentum der RBI-Tochter. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass russische Urteile in Österreich keine bindende Wirkung haben, insbesondere gilt dies auch für die angeordnete Aktienübertragung.
Die Klage gegen die raiffeisenbank resultierte daraus, dass sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zur Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht, die Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien ist, die wiederum 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, sind russische Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit vorwiegend für die Bank von wirtschaftlicher Relevanz. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Überlegungen bestehen, die russische Tochterbank zu verkaufen, was sich auch auf das bisweilen bestehende Verkaufsverbot auswirken könnte.
Zusammenfassung: Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rasperia Trading Limited und der Raiffeisenbank Russland unterstreichen die Komplexität von internationalen rechtlichen Konflikten in einem geopolitischen Kontext. Die Entscheidungen der russischen Gerichte könnten weitreichende Folgen für die beteiligten Unternehmen haben, insbesondere in Bezug auf zukünftige Verhandlungen und rechtliche Schritte.
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