EU-Parlament billigt Finanzhilfe für frühere KTM-Beschäftigte
Das Europäische Parlament hat Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Globalisierungsanpassungsfonds für Arbeitnehmer (EGF) gebilligt. Unterstützt werden sollen damit insgesamt 836 Menschen in Österreich und Belgien.
Von den Mitteln sollen auch frühere Beschäftigte des Motorradherstellers KTM profitieren, der 2024 in die Insolvenz gegangen ist. 420 entlassene Arbeitnehmer sollen mit 1,8 Millionen Euro aus Brüssel beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Die beschlossenen Maßnahmen für ehemalige KTM-Beschäftigte umfassen Berufsberatung, Unterstützung bei der Jobsuche und Weiterbildung. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf drei Millionen Euro. Davon sollen 60 Prozent von der Europäischen Kommission und 40 Prozent, also 1,2 Millionen Euro, vom österreichischen Arbeitsamt übernommen werden.
Die österreichischen Behörden begannen im März 2025 mit der Unterstützung von Arbeitnehmern durch den EGF. Kosten für EGF-Maßnahmen, die seit diesem Zeitpunkt angefallen sind, können rückwirkend bezahlt werden.
Nach der Billigung durch das Europäische Parlament muss der Rat der EU-Mitgliedsländer den Vorschlag der Europäischen Kommission noch final absegnen. Die Auszahlung der EGF-Gelder ist an diese Zustimmung gekoppelt.
Hintergrund zu KTM und zum EGF
KTM und die Tochterunternehmen KTM Components sowie KTM F&E haben im November 2024 Insolvenz angemeldet. Im Dezember 2024 kam es zu einem Produktionsstopp. Auf die Insolvenz folgten ein Sanierungsverfahren und die Übernahme durch den indischen Aktionär Bajaj. Die EU-Kommission hat im November 2025 grünes Licht für die Kontrollübernahme bei KTM durch Bajaj gegeben.
Für eine im Februar 2026 erfolgte weitere Kündigungswelle bei KTM wurden ein Sozialplan und ein Härtefonds eingerichtet.
Der Europäische Globalisierungsanpassungsfonds für Arbeitnehmer zielt darauf ab, niedrigqualifizierte und benachteiligte Arbeitssuchende bei neuen Herausforderungen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der Fonds kann aktiviert werden, wenn ein einzelnes Unternehmen, einschließlich seiner Zulieferer und nachgelagerten Produzenten, mehr als 200 Mitarbeitende entlässt.
Im Zeitraum 2021 bis 2027 verfügt der EGF über ein Jahresbudget von 35 Millionen Euro. Er kann 60 bis 85 Prozent der Kosten von Projekten finanzieren, die darauf ausgerichtet sind, entlassenen Arbeitnehmern den Weg in eine neue Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit zu ebnen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








