Ein 19-Jähriger aus dem Irak wurde aufgrund von terroristischer Vereinigung und als Mitglied einer kriminellen Organisation zu zwei Jahren Haft verurteilt, wovon sechs Monate unbedingt sind. Da die Untersuchungshaft auf die unbedingte Haftstrafe angerechnet wurde, wurde der bisher unbescholtene Angeklagte nach dem Urteilsspruch entlassen. Das Gericht ordnete zudem Bewährungshilfe an. Folgende Auflagen wurden festgelegt:
- Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm
- Regelmäßige Nachweise der Fortschritte müssen dem Gericht vorgelegt werden
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der damals minderjährige Anhänger der radikalislamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) war von August 2023 bis zu seiner Festnahme am 8. August als IS-Propagandist aktiv. Die Aktivitäten umfassten:
- Aktivität auf diversen Social-Media-Kanälen
- Diskussionen in Chatgruppen mit Gleichgesinnten über radikale Ideologien
- Verbreitung von IS-Inhalten auf seinem TikTok-Profil zur Rekrutierung neuer Mitglieder
- Öffentliche Abgabe eines Treueschwurs auf einen IS-Führer
Es konnte jedoch keine direkte Beteiligung des 19-Jährigen an den Anschlagsplänen von Beran A. nachgewiesen werden. Sein Verteidiger, Andreas Reichenbach, äußerte:
„Er hat überhaupt nicht vor, irgendwelche Straftaten zu begehen. Ihn in die Nähe des vermeintlichen Swift-Attentäters zu rücken, halte ich für übertrieben.“
Der Staatsanwalt wies jedoch darauf hin, dass der Angeklagte „zumindest kurzzeitig in direktem Kontakt“ mit Beran A. gestanden hatte und dessen Telefonnummer auf dem Handy des Irakers gefunden wurde. Er bezeichnete dies als „eines von vielen Warnsignalen“. Der 19-Jährige hatte seine Verbindung zu Beran A. mit der Suche nach einer Wohnung begründet und betont, dass er nur behilflich sein wollte.
Der Angeklagte war geständig, IS-Material verbreitet zu haben. Er war 2015 mit seiner Mutter und Schwester im Zuge der Flüchtlingskrise nach Österreich gekommen, wo die Familie Asyl beantragte. Die Familie ließ sich in Wien nieder, wo er eine Schule besuchte und schließlich als Elektro- und Gebäudetechniker arbeitete.
Inzwischen sind zwei weitere Personen, mit denen Beran A. kontaktierte und die ebenfalls konkrete Terrorpläne verfolgten, bekannt geworden:
- Hasan E., 20 Jahre alt, aus dem Bezirk Bruck an der Leitha, der am 11. März 2024 in Mekka einen Anschlag verübt hat, bei dem er fünf Personen schwer verletzte. Er befindet sich derzeit in Haft in Saudi-Arabien.
- Die Ermittlungen zu Beran A. und einer weiteren Person, die Kenntnisse über terroristische Absichten hatte, sind noch im Gange.
Beran A. und Hasan E. haben sich laut Informationen seit Mai 2023 gekannt. Im Februar planten sie gemeinsam mit einem weiteren IS-Anhänger Anschläge in Mekka, Dubai und Istanbul zu Beginn des Fastenmonats Ramadan. Während Hasan E. seine Pläne umsetzte, kehrte Beran A. ohne Erfolg aus Dubai zurück.
Zusammenfassend: Der 19-Jährige wurde wegen der Verbreitung von IS-Inhalten verurteilt, konnte jedoch nicht direkt mit terroristischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden. Die Ermittlungen gegen Beran A. und seine Bekannten dauern an.
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