Fortführung des umstrittenen Prozesses: Arzt wegen mutmaßlichem Tod einer 14-jährigen Krebspatientin vor Gericht
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Prozess gegen Arzt nach Tod einer 14-jährigen Krebspatientin fortgesetzt

Am Freitag ist ein Strafverfahren gegen einen 68-jährigen Arzt fortgesetzt worden. Dem Mediziner wird der Fall einer 14 Jahre alten Krebspatientin zur Last gelegt, die verstorben ist.

Laut Anklage sollen die Praktiken des Arztes zum Tod der Jugendlichen geführt haben. Die Staatsanwaltschaft macht den in Kärnten tätigen Arzt für den Tod der Patientin verantwortlich. In dem Verfahren liegt zum Zeitpunkt der Verhandlung noch kein Urteil vor, für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Im aktuellen Prozess wurden der Vater des verstorbenen Mädchens und ein Kollege des angeklagten Arztes als Zeugen befragt. Die Eltern des Kindes waren bereits zuvor verurteilt worden. Der Vater sagte aus, er sei mit seiner Tochter zu dem angeklagten Arzt gegangen, weil er viel über hochdosierte Vitamin-C-Therapien gelesen habe und der Arzt diese angeboten habe.

Laut Aussage des Vaters soll der Arzt das Mädchen mit einem Biotensor ausgependelt haben. Danach habe der Arzt erklärt, es sei „nichts Böses drinnen“. Laut Anklage soll der Arzt der 14-Jährigen Infusionen aus pflanzlichen Substanzen und Vitamin C verabreicht und ihr Heilung versprochen haben.

Der Arzt bestreitet, eine Diagnose gestellt zu haben. Er gibt an, er habe Energiedifferenzen gemessen. Es steht Aussage gegen Aussage, ob der mittlerweile pensionierte Arzt vom Vater MRT-Bilder des Mädchens gezeigt bekommen hat. Der Vater erklärte, der Arzt habe zu den MRT-Aufnahmen gesagt, ein Tumor sei erst einmal nur ein Geschwür und das heiße noch nichts. Der Angeklagte wiederum erklärte, er hätte bei Kenntnis der MRT-Bilder noch eindringlicher zu einer Biopsie geraten und die 14-Jährige sofort an die Onkologie des Klinikums Klagenfurt überwiesen.

Der Vater belastete in seiner Aussage auch einen Kollegen des Angeklagten, der auf alternative Heilungsmethoden setzt. Dieser Kollege soll laut Vater bei einem weiteren Termin hinzugezogen worden sein und das Mädchen ebenfalls ausgependelt haben. Ergebnis sei gewesen, dass nichts Bösartiges in der Zelle sei. Der belastete Kollege bestritt, den Vater oder das Mädchen jemals gesehen zu haben, und erklärte, er habe nie mit dem Angeklagten zusammengearbeitet.

Die Staatsanwaltschaft will in dem Fall weitere Zeugen befragen. Auch Richterin Michaela Sanin kündigte die Ladung weiterer Zeugen an. Die Verhandlung wurde vertagt.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.