Prozess gegen Hans-Jörg Jenewein auf unbestimmte Zeit vertagt
Die Verhandlung im Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein ist am Montag, 4. Mai 2026, vertagt worden. Der Termin zur Fortsetzung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Im Verfahren geht es um die Frage, ob bei der Weitergabe von Informationen eine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt wurde. Der Prozess wurde nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) neu aufgerollt.
Hintergrund des Verfahrens
Im Vorjahr waren Jenewein und eine Kabinettsmitarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs zu jeweils zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Der OGH erklärte diese Verurteilungen für nichtig und stellte fest, dass kein Amtsmissbrauch vorliegt. Die Verurteilungen wurden nicht in Freisprüche umgewandelt.
Der OGH hielt fest, dem Erstgericht sei ein Rechtsfehler unterlaufen, und wertete die Tätigkeit der damaligen Mitarbeiterin des Innenministers als faktische Hilfstätigkeit für den parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschuss. Sie sei bei den Handlungen nicht als Beamtin tätig gewesen. Die Causa wurde zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen. Zugleich führte der OGH aus, das Erstgericht müsse prüfen, ob ein anderer Tatbestand – mit Verweis auf § 310 StGB – in Frage kommt. Diese Bestimmung stellt die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung unter Strafe.
Vorwürfe zur Informationsweitergabe
Im Zentrum steht die Weitergabe von Informationen, die nach Darstellung Jeneweins für Medienschaffende bestimmt gewesen seien. Eine Investigativjournalistin hatte Jenewein um bestimmte Informationen gebeten. Dem Ersturteil zufolge soll Jenewein als Mitglied des parlamentarischen BVT-Untersuchungsausschusses eine im Innenministerium beschäftigte Frau beauftragt haben, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern.
Im Verfahren geht es neben der Informationsweitergabe an die Journalistin auch um die Beschaffung einer protokollierten Zeugenaussage des damaligen SPÖ-Politikers Franz Schnabl. Jenewein soll die im Innenministerium beschäftigte Frau um die Beschaffung dieser protokollierten Aussage ersucht haben. Konkret betrafen die Informationen unter anderem Daten zu Reisen von Geheimdienstbeamten zu einem internationalen Termin.
Darstellungen von Angeklagten und Gericht
Vor Gericht steht neben Jenewein auch eine frühere Mitarbeiterin des damaligen Innenministers und heutigen FPÖ-Obmanns Herbert Kickl. Jenewein bekannte sich im Sinn der Anklage nicht schuldig. Er bestritt in seiner Einvernahme die Informationsbeschaffung nicht, betonte aber, es habe sich bei den betreffenden Informationen nicht um als „geheim“, sondern um als „vertraulich“ eingestufte Informationen gehandelt. Nach seinen Angaben handelte es sich um Informationen der Klassen 1 und 2 („vertraulich“), nicht um Informationen der Klassen 3 oder 4 („geheim“).
Jenewein äußerte sinngemäß, wenn die Behörde etwas nicht als Geheimnis einstufe, sehe er es ebenfalls nicht als Geheimnis. Bei der Weitergabe von „vertraulichen“ Informationen sei er nach seiner Darstellung nur dem Parlamentspräsidenten verpflichtet. Dieser könne ihm dafür höchstens einen Ordnungsruf oder ein Ordnungsgeld von etwa 500 Euro auferlegen, ein solches Ordnungsgeld nehme er in solchen Fällen in Kauf.
Die mitangeklagte frühere Mitarbeiterin Kickls sagte aus, sie habe die Dokumente weitergeleitet und dies nie in Abrede gestellt. Sie verwies dabei auf die Umstände der Weitergabe. Nach ihren Angaben waren die betreffenden Informationen aufgrund von Medienberichten aus dem BVT-Untersuchungsausschuss ohnehin schon öffentlich. Sie erklärte, sie habe sich geärgert, dass die Öffentlichkeit dies damals nicht registriert habe.
Motivation und Herkunft der Informationen
Sowohl Jenewein als auch die ehemalige Kickl-Mitarbeiterin erklärten, es sei ihnen um die Aufklärung der Öffentlichkeit gegangen. Nach ihrer Darstellung sei der österreichische Geheimdienst damals entgegen der Darstellung in den Medien nicht vom sogenannten Berner Club und von internationalen Geheimdienstinformationen ausgeschlossen gewesen. Mit den Informationen sollte belegt werden, dass der österreichische Geheimdienst nicht ausgeschlossen war. Jenewein und die Mitangeklagte betonten, diese Information sei im öffentlichen Interesse gewesen.
Es wird dargestellt, dass Jenewein die Informationen nicht aus den Unterlagen des BVT-Untersuchungsausschusses bezog, obwohl er 2018 Mitglied des Ausschusses war. Stattdessen erhielt er die Informationen über die Kickl-Mitarbeiterin. Beide erklärten dies mit einem Urlaub Jeneweins. Er sagte, er habe die Informationen wohl gebraucht, um die Journalistin zu informieren.
Die Richterin deutete an, Jenewein könne den Weg über die Mitarbeiterin gewählt haben, um Unterlagen ohne die in Untersuchungsausschüssen übliche Parteienkennung zu erhalten. Jenewein wies diese Andeutung zurück und erklärte, die Parteienkennung sei ihm egal gewesen.
Offene Fragen im weiteren Verfahren
Die neuerliche Verhandlung vor dem Erstgericht fand am 4. Mai 2026 erstmals statt. Bereits im Vorjahr war die Causa Gegenstand eines Prozesses gewesen. Der Zeitpunkt der Fortsetzung der nun vertagten Verhandlung ist noch unklar.
Über den gemeinsamen Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Ladung weiterer Zeugen wurde am 4. Mai 2026 noch nicht entschieden. Die zuständige Richterin erklärte, dass darüber erst entschieden werde. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem nicht namentlich genannte Personen aus der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst als Zeugen laden. Die Verteidigung will unter anderem eine Investigativjournalistin als Zeugin laden.








