Florian Scheiber, der Anwalt der klagenden Kunden, erklärte gegenüber der APA, dass die Tiwag Berufung eingelegt hat. Sein Kommentar zu den bereits geleisteten Zahlungen lautete: „Das Entlastungspaket war aus unserer Sicht für die Tiwag umsonst, wenn die Urteile bestätigt werden.“ Schätzungen zufolge werden die ersten Entscheidungen in zweiter Instanz im Frühjahr erwartet. Die Beträge für mögliche Rückzahlungen hängen vom Verbrauch der jeweiligen Kunden ab und variieren zwischen 300 und 1.500 Euro.
Im vergangenen Jahr war der Tiroler Rechtsanwalt auch wegen Vertragskündigungen durch die Tiwag vor Gericht gezogen. In diesem Fall erzielte der Landesenergieversorger einen juristischen Erfolg, da die Klagen zu den Vertragskündigungen abgewiesen wurden, wie aus den vorliegenden Entscheidungen der APA hervorgeht. Im Jahr 2023 kündigte die Tiwag tausende Verträge, bot jedoch gleichzeitig günstigere Neuverträge an.
Zur Thematik der Urteile bezüglich Preisanpassungen äußerte sich die Tiwag gegenüber der APA zurückhaltend. Auf Anfrage wurde keine zusätzliche Stellungnahme abgegeben, jedoch wurde die Berufung gegen die Urteile bestätigt. Insgesamt seien 17 Klagen eingereicht worden. Der Landesenergieversorger unterstrich die Zulässigkeit der Vertragskündigungen und verwies auf die „wirksame Entlastung“ durch das „Stromkostenentlastungspaket“ sowie die Strompreisbremse des Bundes.
Der Ausgangspunkt der gesamten Situation war eine erfolgreiche Musterklage der Tiroler Arbeiterkammer (AK) am Innsbrucker Bezirksgericht, die 2023 vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht wurde. Das Bezirksgericht stellte fest, dass die Preiserhöhung von 2022 nicht rechtens war. Dies führte zu einem Vergleich zwischen Tiwag und AK, der in einer „Stromkostenentlastung“ von 44 Millionen Euro für Haushaltskunden resultierte. Ingesamt plante die Tiwag, rund 60 Millionen Euro für Haushalte, Unternehmen und die Landwirtschaft bereitzustellen.
Die juristischen Auseinandersetzungen betreffend die Strompreise der Tiwag bestehen bereits seit mehreren Jahren, insbesondere seit Beginn der Teuerung. Der Landesenergieversorger hatte Stirling Preiserhöhungen durch die Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet. Das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck wies jedoch darauf hin, dass diese Preisanpassung gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoße, da kein konkreter Zusammenhang zwischen dem ÖSPI und den tatsächlichen Kosten der Tiwag bestehe. Zudem produziere der Landesenergieversorger mehr als die Hälfte seines verkauften Stroms selbst.
Die Situation hatte auch politische Dimensionen. Oppositionsparteien im Tiroler Landtag forderten Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) als Eigentümervertreter auf, gegen die Strompreiserhöhungen vorzugehen. Zudem zeigte sich der Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl als treibende Kraft. Im Jahr 2024 wurde in der Satzung der Tiwag ein „kostengünstiger Preis“ als Ziel festgelegt, und eine „personelle Neuaufstellung“ wurde angekündigt. Vorstandsvorsitzender Erich Entstrasser geht im Laufe des Jahres in Pension; die Tiwag wird dann von einem Dreier-Vorstandsteam geleitet.
Zusammenfassung: Die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Tiwag und den Kunden betreffen Preiserhöhungen und Vertragskündigungen. Während die Tiwag Berufung eingelegt hat und mehrere Klagen führt, kam es bereits zu einem Vergleich mit der Arbeiterkammer über Entlastungen für Haushaltskunden. Politische Akteure fordern zudem eine Verbesserungen bei den Strompreisen von der jeweiligen Landesregierung.
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