Gerichtsverhandlung: Wiener Immobilien-Chef Ziel von Entführungs- und Erpressungsplänen


Im vergangenen Jahr wurde Amir R. beschuldigt, scheinbar unabhängige Personen beauftragt zu haben, darunter auch den Geschäftsführer einer Immobilienfirma zu entführen, um ihn zu Millionenzahlungen zu zwingen. Die Entführung kam jedoch nie zustande, und letztlich wurde Amir R. freigesprochen.

WIEN. Die Staatsanwältin eröffnete die Verhandlung am Dienstag im Wiener Landesgericht mit den Worten: „Sie hören heute eine außergewöhnliche Geschichte, die zum Glück nicht wirklich geworden ist.“ Besonders skurril war die Situation aufgrund der zahlreichen widersprüchlichen Zeugenaussagen, die die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen in Frage stellten.

Amir R. war vorgeworfen worden, mehrere Personen beauftragt zu haben, Menschen zu entführen, um von ihnen Erpressungsgelder in Höhe von mehreren Millionen Euro zu verlangen. Der 44-Jährige bestritt alle Vorwürfe und bekannte sich für nicht schuldig. Letztlich entschied das Gericht zu seinen Gunsten und sprach ihn im Zweifel frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Umbringen nicht, aber verletzen“

Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall am 5. Juli des vergangenen Jahres, als sich R. mit seinen Cousins, Leonard S. und Alin S., auf einer Baustelle traf. Laut den Aussagen der Cousins soll Amir R. vorgeschlagen haben, einen Immobilien-Geschäftsführer zu entführen und ihn in sein Haus zu bringen, um ihn zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro zu erpressen. Er plante angeblich, den Cousins jeweils 250.000 Euro als Belohnung zu geben.

Staatsanwältin beschreibt die Verhandlung als außergewöhnlich. | Foto: PEROUTKA Guenther / WirtschaftsBlatt / picturedesk.com

Die Aussage von Leonard S. deutete darauf hin, dass R. das Opfer als „Angsthase“ bezeichnete, und ihm sagte, er wolle es nur verletzen, nicht umbringen. Laut den Berichten übergab Amir R. seinem Cousin eine Waffe, mit der dieser gegen eine Wand schießen sollte. Amir R. selbst behauptete jedoch, an diesem Tag in seinem Restaurant gewesen zu sein.

Vorgeschichte: Versuchte Brandstiftung

Doch die Vorfälle hatten eine Vorgeschichte. Vor drei Jahren war Amir R. wegen Sachbeschädigung und versuchter schwerer Nötigung verurteilt worden, weil er in das Büro des Immobilienchefs eindrang und drohte, sich in Brand zu setzen. Diese frühere Verurteilung war ein entscheidender Faktor während des Prozesses, da sie seine Glaubwürdigkeit in Frage stellte.

Widersprüche in Zeugenaussagen

Zusätzlich gab es erhebliche Widersprüche in den Aussagen der Cousins, die die Justiz schließlich zum Zweifel führten. Irreführende Aussagen über Telefonanrufe und die Zeugenidentität führten dazu, dass die Richter die Beweise als nicht schlüssig erachteten. Ein weiterer Zeuge, Alen G., war bereits mehrfach vorbestraft, was die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen ebenfalls stark beeinträchtigte.

„Nicht rasend glaubwürdig“

Die Staatsanwältin bezeichnete die Zeugenaussagen als „nicht rasend glaubwürdig“, obwohl sie einig waren, dass ein Auftrag zur Entführung gegeben worden sei. Der Verteidiger von Amir R. betonte, dass die Beweislage aufgrund der widersprüchlichen Aussagen nicht ausreiche, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Richter entscheidet für Freispruch. | Foto: Ronja Reidinger/Meinbezirk.at

Schließlich entschloss sich Richter Renner, Amir R. freizusprechen, da die Beweislage und die Motivlage der Zeugen nicht überzeugend genug waren. Es wurde auch angemerkt, dass die Konflikte zwischen Amir R. und den Zeugen möglicherweise aus finanziellen Streitigkeiten resultierten, was ihre Glaubwürdigkeit weiter in Frage stellte.

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