Justizministerin Alma Sporrer wies darauf hin, dass insbesondere junge Frauen von sexueller Belästigung betroffen sind. Besonders besorgniserregend ist die Häufigkeit dieser Vorfälle, die oft in Form von digital übermittelten Genitalbildern auftritt. Um dem entgegenzuwirken, wurde beschlossen, rechtliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer von Belästigung einzuführen.
Konkret wird das Übermitteln von Genitalbildern ohne vorherige Zustimmung nun strafbar, sofern damit eine Belästigung einhergeht. Dies betrifft verschiedene Kommunikationskanäle wie:
- SMS
- MMS
- Faxe
- E-Mails
- Sofort-Nachrichten
- Postings in sozialen Medien
- Übertragung über Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth
Ein besonders schwerwiegender Verstoß könnte vorliegen, wenn das wiederholte Versenden von Genitalbildern in Verbindung mit anderen Straftaten, wie beispielsweise Stalking, steht. In solchen Fällen gilt der schwerere Tatbestand.
Des Weiteren hat der Ministerrat am Mittwoch einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen. Die Verantwortung für die Erstellung dieses Plans liegt beim Frauenministerium, das eng mit den Ressorts für Inneres, Bildung und Justiz zusammenarbeitet. Ziel ist es, bestehende Lücken im System zum Schutz vor Gewalt zu schließen und Frauen ein sicheres Lebensumfeld zu bieten.
Dieser Aktionsplan orientiert sich an den Empfehlungen des Europarats, des Rechnungshofes sowie der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Der Beschluss des Ministerrats markiert den Beginn der Ausarbeitung dieses wichtigen Dokuments, das in Zusammenarbeit mit relevanten Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Fachstellen sowie der Wissenschaft realisiert werden soll.
„Mädchen und Frauen sollen in Österreich sicher leben können. Bei Gewalt gegen Frauen gibt es bei uns Nulltoleranz“, erklärte Frauenministerin Eva Maria Holzleitner (SPÖ) im Vorfeld des Ministerratsbescheids. Sie betont, dass der Aktionsplan mehr als nur eine politische Erklärung sei – er setze Maßstäbe für den Gewaltschutz dieser Regierung. Justizministerin Sporrer wies darauf hin, dass Femizide als der brutalste Ausdruck von Gewalt gegen Frauen angesehen werden und häufig das Ende einer Gewaltspirale markieren, die harmlos beginnen kann. Daher sei es von entscheidender Bedeutung, bereits in der Präventionsphase aktiv zu werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der aktuelle Schritt der Regierung nicht nur eine strafrechtliche Reaktion auf sexuelle Belästigung darstellt, sondern vielmehr ein ganzheitlicher Ansatz zur Verbesserung des Schutzes von Frauen in Österreich ist. Der durch diesen Aktionsplan eingeleitete Prozess soll langfristig das Bewusstsein für dieses kritische Thema schärfen und endlich ein sicheres Umfeld für alle Frauen schaffen.
Wir alle müssen dazu beitragen, ein Klima der Sicherheit und des Respekts zu fördern.