Fairnessabkommen und Wahlkampfregeln für Grazer Gemeinderatswahl vorgestellt
Vor der Grazer Gemeinderatswahl am 28. Juni sind ein Fairnessabkommen und eine Wahlkampfkostenobergrenze von 400.000 Euro festgelegt worden. Die Regelungen gelten für alle im Grazer Gemeinderat vertretenen Parteien und wahlwerbenden Gruppen.
Nicht alle politischen Kräfte im Gemeinderat haben das Fairnessabkommen unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichten sich zu Transparenz bei den Wahlkampfkosten und zu bestimmten Verhaltensregeln im Wahlkampf.
Parteienlage und Kostenobergrenze
KPÖ, Grüne, ÖVP, SPÖ und NEOS haben das Fairnessabkommen für den Wahlkampf zur Gemeinderatswahl unterzeichnet. FPÖ und KFG lehnten die Unterzeichnung ab. Die Wahlkampfkostenobergrenze von 400.000 Euro gilt unabhängig von einer Unterzeichnung des Abkommens für alle im Gemeinderat vertretenen Parteien und wahlwerbenden Gruppen.
Die Obergrenze für die Wahlkampfkosten liegt wie vor rund fünf Jahren bei 400.000 Euro. Bereits 2021 gab es in Graz ein Fairnessabkommen für den Wahlkampf; die ÖVP hatte sich dem damaligen Abkommen nicht angeschlossen.
Strafen bei Überschreitung der Wahlkampfkosten
Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze ab 25 Prozent ist die volle Summe der Überschreitung als Strafe zu zahlen. Ein genanntes Beispiel sind Wahlkampfkosten von 500.000 Euro, die einer Überschreitung von 100.000 Euro und damit einer Strafe in gleicher Höhe entsprechen.
Bei einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze unter 25 Prozent müssen 50 Prozent der Überschreitung als Strafe entrichtet werden. Die Parteien verpflichten sich, spätestens sechs Monate nach dem Wahltag einen Bericht über die Wahlkampfkosten vorzulegen.
Regelungen zu KI, Diskriminierung und Wahlwerbung
Die Inhalte des Fairnessabkommens wurden im Vergleich zur letzten Wahl erweitert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Wahlkampf. Die Unterzeichner verpflichten sich, jegliches sogenanntes „Dirty Campaigning“ zu unterlassen und dies auch nicht unter Einsatz von KI anzuwenden.
Sogenannte „Deep Fakes“ oder KI-generierte Falschmeldungen werden von den fünf unterzeichnenden Parteien abgelehnt. Das Abkommen sieht vor, dass mithilfe von KI erstelltes Bild- oder Videomaterial direkt im Produkt, etwa durch Wasserzeichen, gekennzeichnet wird und nicht nur im begleitenden Text.
Das Fairnessabkommen enthält zudem ein Diskriminierungsverbot. Die unterzeichnenden Parteien verzichten auf zusätzliche Wahlwerbung am Wahltag direkt vor den Wahllokalen.
Die Parteien haben vereinbart, die Regeln des Fairnessabkommens auch an ihnen nahestehende Organisationen mit Mitgliedern weiterzugeben. Diese Organisationen sollen sich nach dem Willen der Unterzeichner an die Vorgaben des Abkommens halten.
Die Details des Fairnessabkommens wurden am Freitag im Grazer Rathaus präsentiert. In diesem Zusammenhang wurde auch Tristan Ammerer von den Grünen zitiert.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








