Große Reform in der Behindertenpolitik: Oberösterreich überarbeitet Chancengleichheitsgesetz
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Oberösterreich novelliert Chancengleichheitsgesetz

In Oberösterreich wird das seit 2008 bestehende Chancengleichheitsgesetz umfassend überarbeitet. Die Novelle soll das Gesetz an aktuelle Entwicklungen und fachliche Standards anpassen.

Vom Chancengleichheitsgesetz sind in Oberösterreich etwa 13.000 Menschen mit Behinderungen betroffen, was in etwa der Einwohnerzahl von Gmunden entspricht.

Modernisierung von Begriffen und Zielen

Im Rahmen der Novelle wird der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ eingeführt. Begrifflichkeiten und Zielsetzungen des Gesetzes sollen modernisiert und an aktuelle fachliche Standards angepasst werden.

Neue Leistungen, die bisher noch nicht Teil des Gesetzes sind, sollen eine gesetzliche Verankerung bekommen. Neben der umfassenden Überarbeitung gab es in der Vergangenheit bereits kleinere Anpassungen.

Neue und ausgebaute Leistungen

Zu den Änderungen gehören die Verbesserung ineinandergreifender Unterstützungsangebote, Verwaltungsvereinfachungen sowie der Ausbau von Wohnangeboten. Dazu zählen unter anderem Trainingswohnungen, in denen Menschen lernen, selbstständig zu wohnen.

In diesen Trainingswohnungen werden Fähigkeiten wie Haushaltsführung, Kochen und Putzen vermittelt. Nach dem Aufenthalt ist ein Wechsel in eine Wohnform vorgesehen, in der die Betroffenen selbstständig wohnen können.

Tagesbetreuung und psychosoziale Dienste

Die Novelle sieht eine neue Hauptleistung zur Tagesbetreuung für Menschen mit Behinderungen über 65 Jahre vor. Diese Tagesbetreuung soll als eigene Leistung etabliert werden, damit ältere Menschen mit Behinderungen ein auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Betreuungsangebot in Einrichtungen erhalten.

Psychosoziale Dienste werden im Rahmen der Novelle zu Hauptleistungen aufgewertet. Renate Hackl ist Leiterin der Gruppe Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen beim Land Oberösterreich.

Inklusionszuschuss und politischer Prozess

Der Inklusionszuschuss soll Teil des novellierten Chancengleichheitsgesetzes werden. Diesen Zuschuss gibt es seit dem Vorjahr für Firmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen. Soziallandesrat Christian Dörfel (ÖVP) beziffert den Inklusionszuschuss mit etwa 1.300 Euro auf ein Jahr bei einer Beschäftigung nach Kollektivvertrag.

Für die SPÖ klingt der erste Entwurf der Gesetzesnovelle vielversprechend. Eine abschließende Beurteilung soll jedoch erst erfolgen, wenn der Entwurf im Landtag vorliegt.

Geplant ist, dass die Novelle im Herbst im Landtag eingebracht wird. Bis Ende des Jahres soll sie beschlossen werden. Die Vorstellung der Novelle erfolgte im Rahmen einer Pressekonferenz an einem Montag.