Vorarlberg gibt Mittel für geplante Radbrücke nach Au frei
Das Land Vorarlberg hat die Mittel für die geplante Radbrücke zwischen Lustenau und dem Schweizer Ort Au freigegeben. Die Landesregierung beschloss am Dienstag, sich mit elf Prozent an den Kosten des Projekts zu beteiligen.
Vorarlberg stellt dafür maximal 1,5 Millionen Euro bereit. Die gesamte Radbrücke, die rund 650 Meter südlich des Grenzübergangs Au–Lustenau verlaufen soll, ist mit insgesamt 14 Millionen Euro veranschlagt.
An den Kosten beteiligt sich auch die Schweiz. Für das Projekt sollen 2,4 Millionen Schweizer Franken aus Mitteln des Schweizer Bundes kommen, was laut Artikel 2,51 Millionen Euro entspricht. Die geplante Brücke ist ein zentraler Teil der grenzverbindenden Mobilitätsstrategie des vierten Agglomerationsprogramms Rheintal, das aus dem Land Vorarlberg, dem Kanton St. Gallen und 23 Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins besteht.
Die Agglomeration Rheintal erhält bis 2028 eine Kofinanzierung des Schweizer Parlaments für Siedlungs- und Landschaftsentwicklung, die auch grenzüberschreitend eingesetzt werden kann. Von insgesamt 24 Millionen Euro Schweizer Bundesgeldern sollen acht Millionen Euro in Vorarlberg verbaut werden. Für die Radbrücke war ursprünglich ein Baubeginn im Herbst 2025 vorgesehen.
Die benötigte Förderung des österreichischen Bundes ist weiterhin eingefroren. Der Bund hat seine ursprünglich geplante Unterstützung im März 2025 ausgesetzt, danach setzte auch das Land Vorarlberg seine Förderung vorübergehend aus. Laut Verkehrsministerium gibt es derzeit keine Änderung beim Einfrieren der Bundesförderung, und es besteht noch keine Klarheit über die Mitfinanzierung des Bundes.
Das Projekt sieht vor, den Radverkehr in der Region weiter zu erhöhen. Nach Angaben aus dem Artikel passieren derzeit täglich fast 2.000 Radfahrer die Grenzübergänge Au und Widnau. Laut Landesstatthalter Christof Bitschi (FPÖ) handelt es sich bei der Radbrücke um einen wichtigen Lückenschluss im Radnetz der Gemeinden Lustenau und Au.
Offene Punkte
Unklar ist, ob und wann die eingefrorene Förderung des österreichischen Bundes wieder freigegeben wird. Ebenfalls offen ist, ob der ursprünglich geplante Baubeginn im Herbst 2025 eingehalten werden kann, ob das Projekt letztlich realisiert wird und ob sich die genannten Kosten- und Finanzierungsanteile noch verändern.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








