In Wien: Betrügerischer Immobilienmakler übervorteilt Wohnungssuchende


Ein aktueller Vorfall bei einer Wohnungsbesichtigung in Wien sorgt für Aufregung: Ein Mann soll sich als Immobilienmakler ausgegeben haben, um andere Interessenten in die Irre zu führen. Vermutet wird, dass er selbst Interesse an dem Objekt hatte und die Konkurrenz ausschalten wollte. Diese Betrugsmasche wirft Fragen hinsichtlich der Behörden und der strafrechtlichen Konsequenzen auf.

WIEN. Laut einem Bericht von „Heute.at“ geschah dieser Vorfall in Margareten, einem Stadtteil Wiens, wo die Nachfrage nach Wohnraum in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Mehrere Interessenten hatten sich für die Besichtigung einer begehrten Dreizimmerwohnung angemeldet.

Zu Beginn der Besichtigung stellte sich ein Mann den Anwesenden als zuständiger Immobilienmakler vor und verteilte Portfolios des Mietobjekts. Ein normalerweise üblicher Vorgang, der jedoch bald in eine ungewöhnliche Wendung führte.

Schwindel fliegt auf

Es ließen sich nach kurzer Zeit Ungereimtheiten nicht leugnen. Der vermeintliche Makler führte die Interessierten hin zu einem falschen Eingang und verhinderte den Zugang zur Wohnung, indem er angeblich die Schlüssel vergessen hatte. Laut einem Augenzeugen wurde er nach rund 20 Minuten nicht mehr gesehen, was das Misstrauen der Interessenten weckte.

Symbolbild: Streit zwischen Betrüger und tatsächlicher Maklerin

Als der Schwindel aufflog, kam es zu einem hitzigen Streit zwischen dem mutmaßlichen Betrüger und der tatsächlichen Maklerin, die umgehend mit einer Anzeige drohte.

Die Reaktion der Behörden

Die MA 63, zuständig für Gewerberecht und Datenschutz in Wien, gab an, dass ein solcher Vorfall ihr bisher nicht gemeldet wurde. Ein Sprecher erklärte, dass die unbefugte Ausübung eines Gewerbes, wie hier das des Immobilienmaklers, mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro geahndet werden kann. Dies tritt in Kraft, wenn jemand gewerbliche Tätigkeiten ohne die erforderliche Genehmigung ausübt.

Symbolbild: Strafrechtliche Relevanz des Vorfalls

Falls die Behauptungen zutreffen, dass der Mann lediglich vorgab, ein Immobilienmakler zu sein, um die Konkurrenz auszuschalten, könnte das Fall nicht als unbefugte Gewerbeausübung gelten. Stattdessen läge hier möglicherweise eine strafrechtliche Täuschung vor, die Ermittlungsbehörden zur genauen Qualifizierung einbeziehen müssten.

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) zeigte sich ebenfalls überrascht von dem Vorfall. Geschäftsführer Anton Holzapfel erklärte, dass er einen solchen Fall noch nie erlebt habe. „Es gibt offenbar nichts, was es nicht gibt,“ kommentierte er die mutmaßliche Betrugsmasche.

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