Jenewein, als Mitglied des BVT-U-Ausschusses in den Jahren 2018 und 2019, wird beschuldigt, die zweitangeklagte Person unerlaubt dazu aufgefordert zu haben, Informationen über die Teilnehmer von Treffen europäischer Nachrichten- und Geheimdienste sowie ein relevantes Vernehmungsprotokoll einer Zeugenaussage – konkret die des SPÖ-Politikers Franz Schnabl – ohne Parteienkennung zu übermitteln. Diese Unterlagen sollten an Medienvertreter weitergegeben werden.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Jenewein in seiner Funktion als Mitglied des U-Ausschusses die Vorschriften zur Verwendung und Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen kannte. Die Zweitangeklagte, in ihrer damaligen Rolle als Beamtin des Innenministeriums, soll ihm vertraulichen E-Mail-Verkehr aus dem Innenministerium übermittelt haben. Jenewein muss sich nicht nur wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, sondern auch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten.
Aktuell steht Jenewein gemeinsam mit dem ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten BVT, Egisto Ott, vor Gericht. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Ott wird beschuldigt, im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten zu haben, Informationen über die Teilnehmer eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen.
- Beide Angeklagten bekannten sich beim Prozessauftakt im November nicht schuldig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Jenewein und Ott sich ernsthaften Vorwürfen gegenübersehen, die ein erhebliches rechtliches Risiko darstellen. Ihr Verfahren wird weiterhin mit Spannung beobachtet.
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