Jetzt wird’s ernst: Fristen für die Wien-Wahl 2025 laufen an


Der Gemeinderat hat nun ebenfalls grünes Licht für die vorgezogene Wien-Wahl am 27. April gegeben. Damit beginnen diverse Fristen zu laufen.

WIEN. Wahlen stellen einen bedeutenden demokratischen Prozess dar. Es ist wichtig, dass sowohl die wahlberechtigten Bürger als auch die Kandidaten und die Wahlhelfer gut vorbereitet sind. Dies gilt auch für die Wien-Wahl 2025.

MeinBezirk berichtete bereits, dass die vorgezogene Wahl im April 2027 auch logistische Herausforderungen mit sich bringt. Rund 2.400 Wahlzellen und 1.100 Urnen müssen jetzt deutlich früher bereitgestellt werden. Doch aus dem Büro von Demokratiestadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) wird betont: „Die Stadt Wien ist jederzeit bereit, Wahlen abzuhalten.“ Mehr dazu hier:

Vorverlegter Wahltermin in Wien hat logistische Auswirkungen

Inzwischen hat der Wiener Gemeinderat einstimmig den vorgezogenen Wahl-Termin am 27. April genehmigt. Damit beginnen auch die relevanten Fristen zu laufen, wie das Büro Czernohorszky in einem Bericht der „APA“ gegenüber MeinBezirk bestätigt.

Stichtag und Einreichfristen

Anfang dieser Woche wird der Wahltermin im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Darin werden auch die Fristen detailliert dargestellt. Der Stichtag wird von großer Bedeutung sein.

Dieser entscheidet darüber, wer wählen darf. Bei der Gemeinderatswahl sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag österreichische Staatsbürger sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Zudem muss man am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Der Stichtag wird voraussichtlich auf den 28. Jänner fallen. Bei den gleichzeitig stattfindenden Bezirksvertretungswahlen dürfen auch Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland wählen.

100 Gemeinderatssitze sind am 27. April zu vergeben. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Das ist der Stand zur Stimmabgabe. Für die Kandidatinnen und Kandidaten sieht die Situation jedoch anders aus. Wahlvorschläge für die Wahlkreise auf Gemeindeebene und für die Bezirksvertretungen müssen spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag bis 13 Uhr bei den Bezirkswahlbehörden eingereicht werden. Dies wäre der 28. Februar. Zusätzlich sind die notwendigen Unterstützungserklärungen einzureichen. Für die Wahlkreise sind 100 Unterstützungserklärungen erforderlich, während es für die Bezirksvertretungen 50 sind. Parteien, die bereits im Gemeinderat oder den Bezirksparlamenten sitzen, benötigen dagegen keine Unterstützungserklärungen mehr.

Unterschiedliche Hürden

Bis zum 55. Tag vor dem Wahltag müssen die sogenannten Stadtwahlvorschläge für den Gemeinderat eingereicht werden, was der 3. März wäre. Diese Vorschläge werden von einer eigenen Stadtwahlbehörde entgegengenommen.

Die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen finden zwar am selben Tag statt. Doch es gelten eigene Spielregeln. | Foto: A. Fischer

Es ist nicht nur bei den Unterstützungserklärungen für Kleinparteien von Bedeutung. Nach der Wahl werden auch die erzielten Prozentsätze interessant. Ab fünf Prozent zieht man in den Gemeinderat ein, wobei insgesamt 100 Gemeinderatssitze zur Verfügung stehen. In den Bezirksvertretungen gibt es formal keine Sperrklausel, das heißt, es gibt keine prozentuale Hürde für den Einzug.

Dennoch ist aufgrund der begrenzten Anzahl an Sitzen in den jeweiligen Bezirken eine Mindestanzahl an Stimmen erforderlich, was je nach Größe des Bezirks unterschiedlich ist, da die politische Vertretung ebenfalls von der Größe abhängt. In den Bezirksparlamenten sind zwischen 40 und 60 Mitglieder vertreten.

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