Erster Karfreitag mit gelockertem Veranstaltungsgesetz in Kärnten
Der Karfreitag 2026 ist in Kärnten erstmals von einem gelockerten Veranstaltungsgesetz geprägt. Bestimmte Veranstaltungen sind nun erlaubt, andere bleiben weiterhin untersagt.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nachdem eine Villacher Kulturinitiative mit einer Beschwerde gegen das bisherige Verbot Erfolg hatte.
Geänderte Rechtslage und erlaubte Angebote
Das bisherige Veranstaltungsverbot am Karfreitag wurde gelockert, aber nicht vollständig aufgehoben. Zulässig sind nun Veranstaltungen, die den Charakter des Tages oder religiöse Gefühle nicht verletzen. Zudem gilt die Voraussetzung, dass kein Lärm entsteht und keine große öffentliche Wahrnehmung eintritt.
Lesungen in Innenräumen sind am Karfreitag in Kärnten erlaubt. Kinos dürfen an diesem Tag erstmals geöffnet bleiben. Ostermärkte können stattfinden, sie unterliegen der Marktordnung und nicht dem Veranstaltungsgesetz.
Bordelle und Casinos dürfen am Karfreitag ebenfalls geöffnet haben. Sie gelten gesetzlich nicht als Veranstaltungen und fallen damit nicht unter das Veranstaltungsgesetz.
Weiterhin verbotene Veranstaltungen
Konzerte sind am Karfreitag in Kärnten weiterhin verboten. Auch größere Sportveranstaltungen im Freien dürfen nicht durchgeführt werden. Zirkusvorstellungen sind ebenfalls untersagt.
Über die Zulässigkeit einzelner Veranstaltungen entscheidet letztlich die zuständige Bezirksbehörde.
Auslöser Kulturhofkeller und politische Positionen
Ausgangspunkt für die Änderung war die Kulturinitiative Kulturhofkeller in Villach. Sie hatte zuvor ein unerlaubtes Konzert am Karfreitag veranstaltet. Nach einer verhängten Strafe legte die Initiative Berufung beim Verfassungsgerichtshof ein und bekam Recht.
Der Obmann des Kulturhofkellers, Christian Pobaschnig, kündigt für den Karfreitag einen Protest an, dessen konkrete Form noch nicht feststeht. Er nennt als Ziel, dass die Politik das Gesetz neu verhandelt. Pobaschnig erklärt, man wolle niemanden provozieren, sondern dass die Kunst frei ist und frei bleibt. Er weist zurück, dass die Absicht bestanden habe, Religionsausübung oder religiösen Frieden zu stören.
Der für das Veranstaltungsgesetz zuständige Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) bezeichnet die aktuelle Regelung als notwendigen Kompromiss. Er erklärt, dass es mit ihm keine weitere Aufweichung der Regelung geben werde. Schuschnig betont, am Karfreitag müsse Rücksichtnahme möglich sein und der religiöse Charakter des Feiertages solle geschützt bleiben.








