Kindergärten: Eltern äußern Unzufriedenheit über die kurze Betreuungszeit ihrer Kinder in Wien


Wenn ein Elternteil in Karenz geht, erhalten Geschwisterkinder in städtischen Kindergärten nur eine Teilzeitbetreuung. Diese Regelung stößt auf heftige Kritik von Eltern mit mehreren Kindern, da sie die ohnehin überlasteten Mütter und Väter zusätzlich belastet und die betroffenen Kinder aus ihrem sozialen Umfeld reißt.

In Wien haben Eltern, die mit einem Neugeborenen zu Hause bleiben, nur die Möglichkeit, ihre bereits im Kindergarten betreuten Kinder teils in etwa fünf Stunden am Tag in die Betreuung zu geben. Diese Beschränkung im Betreuungspaket der städtischen Kindergärten sorgt für Unmut unter den betroffenen Familien. Viele Eltern haben sich in einem offenen Brief an lokale Medien wie MeinBezirk gewandt.

In diesem Schreiben äußern mehr als 50 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner ihre Bedenken gegenüber der Regelung der „Teilzeitbetreuung“, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wiener MA 10 verankert ist. Die vierte Bestimmung sichert zwar, dass der Betreuungsplatz erhalten bleibt, falls die berufliche Tätigkeit eines oder beider Erziehungsberechtigten wegfällt. Der folgende Satz macht aber klar, dass die Stadt Wien berechtigt ist, das Besuchsmodell zu ändern.

Eine erleichterte Betreuung für Eltern wird durch die teilweise Betreuung von Geschwistern in Frage gestellt.

Das klingt zunächst nach einer Unterstützung der Kindergärten, jedoch wird klargestellt, dass Änderungen am Modell jederzeit möglich sind, was die Situation für die Eltern weiter kompliziert. Die MA 10 hat dabei den Spielraum, um das Besuchsmodell auf „halbtägigen Besuch“ oder „Teilzeit-Besuch“ umzustellen, wenn betriebliche oder organisatorische Gründe dies erfordern.

Stellungnahme der MA 10

Die MA 10 führt an, dass eine der Voraussetzungen für die Gewährung eines kostenlosen Kindergartenplatzes die Erwerbstätigkeit beider Elternteile sei. Die Inanspruchnahme der Teilzeitbetreuung soll den Eltern jedoch ermöglichen, ihre Kinder trotz Karenz weiterhin zu betreuen, wenn auch in reduzierter Form. Diese Regelung ist laut der MA 10 nicht neu. Auf eine Anfrage an das Büro der Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos) gab es bislang keine Antwort.

Unzufriedenheit unter den Eltern

Trotz der Erklärungen sehen die betreuenden Eltern die Maßnahme nicht als familienfreundlich an, sondern als zusätzlichen Druck. Viele betonen, dass die Pflege eines Neugeborenen einen Vollzeitaufwand erfordere und die Einschränkung im Kindergarten die Betreuung von Geschwisterkindern negativ beeinflusse. Unterschiedliche Tagesrhythmen und Familienverhältnisse erschweren zudem die Situation.

Betroffene Eltern berichten, dass die Last oft auf den Schultern der Frauen lastet, die in Karenz gehen. Außerdem wird kritisiert, dass die Kinder aus ihrer Kindergarten-Gemeinschaft gerissen werden, was sowohl die Eltern-Kind-Beziehung als auch die Bindungen zu Kindergartenfreunden belastet.

Abschließend fordern die Eltern, dass die häusliche Betreuung von Kindern gleichwertig wie eine Erwerbstätigkeit gewertet wird, und wünschen sich eine Verbesserung und Ausbau der Kindergartenplätze in der Zukunft.

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In der überarbeiteten Version wurde der Kontext erweitert und zusätzliche Informationen hinzugefügt, um ein klareres Bild der Situation zu zeichnen, während die wesentlichen Punkte und Hardfacts der Originalinhalt erhalten blieben.



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