Kochlehrling während Krankenstand gekündigt – Vergleich über knapp 8.000 Euro erzielt
Ein Kochlehrling ist während eines Krankenstands gekündigt worden. Die Kündigung fiel in die dreimonatige gesetzliche Behaltefrist nach Abschluss der Ausbildung.
Der Lehrling wandte sich in diesem Zusammenhang an die Arbeiterkammer Kärnten, die den Fall prüfte und für ihn einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Arbeitgeber erreichte. Die Vergleichssumme beträgt nach Angaben der Arbeiterkammer knapp 8.000 Euro.
Nach Einschätzung der Arbeiterkammer wurde das Lehrverhältnis während der Behaltefrist unberechtigt vorzeitig aufgelöst. Mit der Vertretung des Lehrlings war unter anderem AK-Jugendreferent Erich Malle befasst, der den Fall prüfte. Der Kochlehrling hatte während seiner Ausbildungszeit mehrere Medaillen bei Nachwuchsbewerben gewonnen.
Arbeiterkammer rät Lehrlingen zu genauer Dokumentation
AK-Jugendreferent Erich Malle weist darauf hin, dass Lehrlinge oft unsicher sind, welche Rechte sie haben. Er empfiehlt Lehrlingen, alle Arbeits- und Urlaubszeiten genau zu dokumentieren und sich bei Ungereimtheiten frühzeitig Unterstützung zu holen.
Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach betont, dass Lehrlinge nicht alles allein lösen müssen, um ihre Lehre erfolgreich abschließen zu können. In kritischen Fällen biete die Arbeiterkammer Unterstützung an.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








