Acoustic Lakeside Festival: Verwaltungsgerichte stellen Verfahren nach Razzia ein
Das Popmusikfestival Acoustic Lakeside am Sonnegger See feiert in diesem Wochenende seine 20. Auflage. Im Vorfeld hatte ein Rechtsstreit mit der Finanzpolizei das Festival beschäftigt, der nun weitgehend zu Gunsten des Vereins entschieden wurde.
Im Jahr 2023 führte die Finanzpolizei eine Razzia beim Festival durch. Die Behörde ging davon aus, dass knapp 200 ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder illegal beschäftigt gewesen seien. Dem Verein drohte daraufhin eine Strafe von rund 140.000 Euro.
Gerichte entscheiden zugunsten des Vereins
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten stellte in dem Verfahren lediglich zwei Fälle illegaler Beschäftigung fest. In der Folge wies der Verwaltungsgerichtshof die Revision der Finanzpolizei zurück und kam zum Schluss, dass der Verein korrekt gehandelt hatte. Anhand von zwölf Fällen traf der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung; das Kärntner Landesverwaltungsgericht bestätigte dies anschließend in weiteren 85 Fällen. Das Landesverwaltungsgericht stellte zudem weitere Verfahren ein.
Insgesamt liegen für 99 Fälle Entscheidungen vor. Für 93 weitere Fälle stehen Entscheidungen noch aus. Vereinsanwalt Rudolf Vouk vertritt den Verein in dem Verfahren.








