Wien schafft sechs neue legale Graffitiwände – Jugendliche können nun an 29 Standorten kostenlos sprayen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Wien erweitert sein Angebot an legalen Graffitiwänden um sechs neue Standorte. Damit wächst die Zahl der sogenannten „Wienerwände“ von bisher 23 auf insgesamt 29 Orte, an denen Sprayerinnen und Sprayer kostenlos und ohne Voranmeldung legal sprühen dürfen. Zu den neuen Standorten zählen unter anderem Flächen am Karlsplatz, auf der Donauinsel sowie in zwei Gemeindebauten.

Erweiterung geht auf Jugendbeteiligung zurück

Der Ausbau des Angebots ist eine Folge der sogenannten Kinder- und Jugendmillion, im Rahmen derer unter 20-Jährige eigene Projekte für die Stadt vorschlagen konnten. Dabei hatten sich Jugendliche mehr Orte gewünscht, an denen sie legal sprayen können. Die „Wienerwände“ gibt es in Wien bereits seit 2005. Die Verantwortung für das Angebot liegt seit dem Vorjahr bei WienXtra, deren Jugendinfo von Claudia Regan geleitet wird.

Alle offiziell freigegebenen Flächen werden einheitlich mit einem Taubensymbol gekennzeichnet und im Stadtplan der Stadt Wien veröffentlicht. So sollen die legalen Standorte für Interessierte leicht auffindbar sein.

Regeln für die Nutzung der Flächen

Die „Wienerwände“ können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung genutzt werden. Ältere Graffiti-Werke dürfen übermalt werden, wodurch sich die Gestaltung der Flächen fortlaufend verändert. Nicht erlaubt sind diskriminierende oder verhetzende Inhalte sowie kommerzielle Werbung. Werden solche unerlaubten Inhalte entdeckt, sollen sie nach Möglichkeit übermalt oder mit einem Foto an die Jugendinfo von WienXtra gemeldet werden.

Legale Flächen als Alternative zu illegalem Sprühen

Grundsätzlich entstehen legale Sprühflächen in vielen Städten aus dem Bedürfnis, Jugendlichen und anderen Interessierten einen genehmigten Raum für Graffiti-Kunst zu bieten, ohne dass dafür private oder öffentliche Flächen unerlaubt genutzt werden. Solche Angebote richten sich häufig sowohl an junge Menschen, die erste Erfahrungen mit der Sprühdose sammeln möchten, als auch an erfahrene Sprayerinnen und Sprayer, die ihre Werke sichtbar und legal präsentieren wollen.

Üblicherweise werden legale Wände an Orten eingerichtet, die gut zugänglich sind und sich optisch für großflächige Gestaltung eignen, etwa an Unterführungen, Lärmschutzwänden oder Fassaden in öffentlich genutzten Bereichen. Die Kennzeichnung solcher Flächen dient dazu, Verwechslungen mit unerlaubt besprühten Flächen zu vermeiden und sowohl Behörden als auch Anwohnerinnen und Anwohnern eine klare Orientierung zu geben.

Da Graffiti-Kunst von ihrer Vergänglichkeit lebt, ist bei vielen legalen Flächen ein Überarbeiten oder Übermalen bestehender Werke ausdrücklich vorgesehen. Dadurch bleiben die Wände über die Zeit hinweg aktuell und bieten kontinuierlich Raum für neue künstlerische Ausdrucksformen, ohne dass zusätzliche Flächen dauerhaft beansprucht werden müssen.

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