Der Freispruch eines 17-Jährigen im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Zwölfjährigen führte zu starken Reaktionen, insbesondere in sozialen Medien. Sogar Elon Musk äußerte sich zu dem Fall. Die verbalen Angriffe auf die vorsitzende Richterin haben offenbar ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen, und Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber bezeichnete dies als das Überschreiten von „roten Linien“.
WIEN. In dem Verfahren um die mutmaßliche Vergewaltigung einer Zwölfjährigen wurde am 7. Januar ein 17-Jähriger im Zweifel freigesprochen – darüber berichtete MeinBezirk:
17-Jähriger im Vergewaltigungsprozess freigesprochen
Nach zweitägiger Verhandlung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Mädchen eine innere Ablehnung gegen die inkriminierte Handlung empfunden haben dürfte. Es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte dies erkennen konnte. Außerdem konnte nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass Gewalt angewendet wurde. Gemäß rechtsstaatlicher Prinzipien ist ein Freispruch erforderlich, wenn die Beweislage keine zweifelsfreie Verurteilung („In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten) zulässt.
„Unabhängige Rechtsprechung in Gefahr“
Die Entscheidung löste jedenfalls im Nachhinein umfassende Empörung aus, insbesondere in sozialen Netzwerken, wo die Stimmung angespannter wurde. Besonders die vorsitzende Richterin wurde zum Ziel verbaler Angriffe. Nach der Urteilsverkündung sah sie sich einem Shitstorm und persönlichen Attacken ausgesetzt.
Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, äußerte Besorgnis über die Reaktionen: „Dadurch wird ein Druck aufgebaut, der die Justiz und die unabhängige Rechtsprechung in Gefahr bringt.“
Er warnte, dass in „mehrfacher Hinsicht rote Linien überschritten“ wurden. Die Angriffe hätten die Grenzen einer zulässigen Kritik an der Rechtsprechung weit überschritten, „was sehr beunruhigend ist“. Der Gerichtspräsident wies „die in den letzten Tagen besonders in den sozialen Netzwerken getätigten emotionalen Angriffe auf die Vorsitzende des Schöffengerichts und die unabhängige Justiz in aller Deutlichkeit zurück“.
Auch Berichterstattung gerügt
Die Kritik entzündete sich vor allem an einem aus dem Kontext gerissenen Zitat aus der Urteilsbegründung, das in sozialen Netzwerken und einigen Medien verbreitet wurde. Selbst X-Chef Elon Musk kommentierte den Freispruch als „verrückt“ („crazy“), ein Beitrag, der mittlerweile über 50.000-mal „reshared“ wurde:
Forsthuber betonte, dass die Gründe für den Freispruch teilweise auf Informationen basierten, die im geschützten, nichtöffentlichen Teil der Verhandlung besprochen wurden. Diese Details werden aus Opferschutzgründen weiterhin nicht offengelegt. Die Verbreitung von Fehlinterpretationen und die persönlichen Angriffe gefährden seiner Ansicht nach nicht nur die betroffene Richterin, sondern auch die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats.
Eine freie und unabhängige Rechtsprechung sei dessen Fundament. „Dieses zu schützen, ist unsere Verantwortung als Gesellschaft. Nur in einem Klima, „das von Vertrauen und Respekt gegenüber den demokratischen Institutionen geprägt ist, können Richterinnen und Richter ihre Arbeit zum Wohl unserer Gesellschaft leisten“, bekräftigte der Präsident des Wiener Landesgerichts.
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