Landgericht: Mutter im Fleischwolf-Fall zur Fahndung ausgeschrieben


Ende Februar verlor eine Zweijährige die linke Hand, als sie diese in einem unbeaufsichtigten Moment in einen Fleischwolf steckte. Der Vorfall führte zu einer Anklage gegen die Mutter, die sich vor Gericht verantworten sollte. Am Tag der Verhandlung waren jedoch sowohl die Angeklagte als auch die Kinder verschwunden, weshalb die Frau nun zur Fahndung ausgeschrieben wurde.

WIEN. Am 2. Februar ereignete sich in einer Wohnung in Ottakring ein tragischer Unfall, als ein zweijähriges Mädchen in einen Fleischwolf griff, der ungesichert auf dem Boden stand. Das Kind verletzte sich dabei schwer und verlor seine linke Hand. Laut Berichten war die Mutter des Mädchens in der Küche beschäftigt, um Faschiertes zuzubereiten, als sie kurzzeitig den Raum verließ, ohne die Stromzufuhr zu dem gefährlichen Küchengerät abzutrennen. Dadurch konnte das Kind den Fleischwolf eigenständig wieder betätigen, was schließlich zu dem folgenschweren Unfall führte. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre Fürsorgepflicht grob verletzt zu haben, was zu dem schweren Unfall führte und das Kind in eine lebenslange Beeinträchtigung stürzen könnte.

Ursprünglich war für den 27. April eine Gerichtsverhandlung angesetzt, bei der die Angeklagte für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden sollte. Allerdings blieben sowohl die Mutter als auch ihre Kinder am Tag der Verhandlung spurlos verschwunden. Gerichtssprecher Daniel Rechenmacher bestätigte auf Anfrage von MeinBezirk, dass die Frau mittlerweile zur Fahndung ausgeschrieben wurde, um die Hintergründe des Verschwindens klären zu können.

Frau womöglich in Syrien

Die Staatsanwaltschaft stellte Anklage wegen Vernachlässigung Unmündiger mit schweren Dauerfolgen. Der Neffe der Angeklagten gab in einer Mitteilung an die Anwältin der Mutter an, dass sie und die Kinder nach Syrien zurückgekehrt seien, um dort dauerhaft zu leben. Jedoch widersprach dieser Aussage der Neffe in einem späteren Gespräch mit der zuständigen Richterin und gab an, dass die Mutter nicht in Syrien sei. Diese widersprüchlichen Informationen verstärken die Unsicherheit über ihren Aufenthaltsort und die Situation der Kinder.

Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau wegen Vernachlässigung Unmündiger mit schweren Dauerfolgen. | Foto: Ronja Reidinger/MeinBezirk

„Der Verbleib der Mutter und der Kinder ist derzeit völlig unbekannt,“ so Rechenmacher. Bei der ursprünglichen Verhandlung war die Frau nicht erreichbar. Der Prozess wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt, und die noch weiterführenden Ermittlungen erfordern nun eine intensive Suche nach der Angeklagten.

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