Letzte Chance: Deadline für Wahlkarten-Anträge in Wien naht


Am 27. April 2025 findet die Wien-Wahl statt. Wer zum Beispiel ortsabwesend ist und trotzdem an der Wahl teilnehmen möchte, sollte rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Die Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung endet bald.

WIEN. In den letzten Jahren hat sich Österreich, insbesondere Wien, zu einem wahren Vorreiter in der Nutzung von Wahlkarten entwickelt. Bei der vorangegangenen Nationalratswahl wurden in der Bundeshauptstadt beeindruckende 303.591 Stimmen per Briefwahl abgegeben – ein Rekord in der Geschichte der österreichischen Wahlen. Für die Wien-Wahl 2025 rechnet die Post bereits Ende März mit mindestens 250.000 beantragten Wahlkarten. Berichte von MeinBezirk schildern mehr Details unten.

Wähler, die von ihrem Stimmrecht in Form einer Briefwahl Gebrauch machen möchten, weil sie am Wahltag nicht vor Ort sein können, sind aufgefordert, ihre Wahlkarte rechtzeitig zu beantragen. Die Stadt Wien gibt bekannt, dass sich der Prozess der Ausstellung der Wahlkarten bereits in der Endphase befindet. Die schriftliche Beantragung ist nur noch bis Mittwoch, den 23. April 2025, möglich. Wer persönlich im zuständigen Wahlreferat erscheint, hat bis Freitag, den 25. April 2025, um 12 Uhr Zeit.

Verschiedene Wege zur Beantragung

Der schriftliche Antrag kann über die offizielle Website der Stadt Wien unter wien.gv.at/wahlen gestellt werden. Die zuständigen Stellen senden die notwendigen Dokumente dann an die angegebene Adresse. Alternativ kann die Beantragung auch über das Digitale Amt auf Mobilgeräten erfolgen. Mit dieser Methode ist es möglich, die Wahlkarte zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine individuelle Unterschrift erforderlich ist. Die Stadt Wien warnt jedoch: „Wenn eine Wahlkarte nach dem 22. April 2025 beantragt wird, ist eine rechtzeitige postalische Zustellung möglicherweise nicht gewährleistet. Wir empfehlen daher, die Wahlkarte persönlich im Wahlreferat abzuholen.“

Das weiße Außenkuvert der Wahlkarte muss mit Unterschrift versehen werden. | Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Bei der Rücksendung der ausgefüllten Wahlkarten sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass sie rechtzeitig abgeschickt werden. Nach den geltenden Vorschriften muss eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte bis spätestens Wahltag, dem 27. April 2025, um 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingegangen sein. Diese kann portofrei per Post, durch Boten oder auch persönlich abgegeben werden. Auch am Wahltag können die Wahlkarten in jedem Wiener Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr eingereicht werden.

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