Verfahren zur Marchfeld-Schnellstraße S8 geht in neue Runde
Das Verfahren rund um die geplante Marchfeld-Schnellstraße S8 geht in eine neue Runde. Nach mehreren Entscheidungen verschiedener Höchstgerichte liegt die Causa erneut beim Bundesverwaltungsgericht.
Offen ist weiterhin, ob die S8 gebaut wird und wann ein möglicher Baustart erfolgen könnte.
Vorangegangene Entscheidungen der Gerichte
Ende 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Bau der Marchfeld-Schnellstraße S8 eine erhebliche Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets zur Folge hätte. Das Land Niederösterreich und die ASFINAG legten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein, blieben dort jedoch erfolglos.
Im Anschluss legte das Land Niederösterreich neuerlich Revision ein. Diese Revision war erfolgreich: Der Verwaltungsgerichtshof hob die negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau der S8 auf. Damit ist die Causa wieder beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Formale Gründe und weitere Vorgangsweise
Laut Auskunft des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber noe.ORF.at erfolgte die Aufhebung der Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof aus formalen Gründen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs hatte das Bundesverwaltungsgericht seine Zuständigkeit überschritten, indem es zuerst über einen Eventualantrag entschied. Der Verwaltungsgerichtshof hält fest, dass das Bundesverwaltungsgericht zunächst über den rechtlichen Primärantrag hätte entscheiden müssen.
Im Mittelpunkt des erneuten Verfahrens steht nun dieser Primärantrag. Darin geht es darum, dass die ASFINAG die S8 in drei Abschnitte einteilen und für diese Abschnitte Genehmigungen erhalten will. Daneben wurden zwei weitere Eventualanträge eingebracht, von denen einer das Projekt S8 als Gesamtvorhaben betrifft. Diesen Eventualantrag zum Gesamtvorhaben hatte das Bundesverwaltungsgericht zuvor abgelehnt.
Neues Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht
Das Verfahren zur Marchfeld-Schnellstraße S8 liegt nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht muss nun über den Primärantrag zur S8 entscheiden. Nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber noe.ORF.at werden im erneuten Verfahren nicht die grundsätzliche Frage des Baus der S8 oder ein generelles Ja oder Nein zum Projekt verhandelt.
Zur voraussichtlichen Dauer des erneuten Verfahrens macht das Bundesverwaltungsgericht keine Angaben. Sobald eine neue Entscheidung vorliegt, kann dagegen erneut Revision eingelegt werden, was die Verfahrensdauer weiter verlängern kann.
Derzeit ist offen, ob die Marchfeld-Schnellstraße S8 gebaut wird und wann sie gegebenenfalls realisiert werden könnte.








