Ein Todesfall am AKH Wien hat ernste Konsequenzen und ist nun Gegenstand einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft Wien (StA). Diese bestätigte, dass gegen einen Arzt wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Aktuelle Informationen deuten darauf hin, dass eine Überdosis an Medikamenten für den Tod einer 88-jährigen Patientin verantwortlich sein könnte.
WIEN/ALSERGRUND. Der Vorfall, der sich im November am Wiener Allgemeinkrankenhaus (AKH) ereignete, wirft erneut Fragen über die Patientenversorgung und die Verantwortung von medizinischem Personal auf. Der „Kurier“ berichtet über Details aus einer Sachverhaltsdarstellung, in der behauptet wird, dass der behandelnde Arzt durch seine Entscheidungen direkten Einfluss auf den Tod der betagten Patientin gehabt haben könnte.

Gemäß dem Bericht steht im Raum, dass der Arzt seiner Patientin ein Schmerzmittel verabreicht hat, welches sie nicht benötigte. Diese Überdosierung könnte laut Quelle zu ihrem Tod geführt haben. Es wird berichtet, dass die Patientin keine Schmerzen verspürte und einen Lebenswillen zeigte.
Schmerzmittel ohne medizinische Notwendigkeit
Das betroffene Medikament, „Vendal“, ist ein Schmerzmittel, das speziell bei älteren Patienten mit Bedacht eingesetzt werden sollte. Der Bericht besagt, dass der Arzt der Krebspatientin dieses Medikament verabreichte, obwohl sie klar angab, schmerzfrei zu sein. Eine Sterbenswunsch hatte sie nie geäußert, was die Entscheidungen des Arztes in einem besonders schlechten Licht erscheinen lässt.
Berichten zufolge hatte das Pflegepersonal Bedenken gegen die Verschreibung geäußert, dennoch setzte der Arzt persönlich die Infusion an. Die Überdosis könnte bis zum Sechsmaligen der empfohlenen Dosis betragen haben. Etwa fünf Stunden nach der Verabreichung verstarb die Patientin.
Folgen für den behandelnden Arzt
Das AKH äußerte sich in einer Stellungnahme gegenüber MeinBezirk zurückhaltend, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Der betroffene Arzt wurde umgehend von allen Tätigkeiten mit direktem Patientenkontakt entbunden. Zudem wurde die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vom AKH selbst vorgebracht, was auf die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe hinweist.
Der Arzt war über die Medizinische Universität Wien (MedUni) am AKH tätig. Ein Sprecher der MedUni bestätigte, dass bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden. Beide Institutionen können keine weiteren Informationen zur Patientin veröffentlichen, da diese dem Datenschutz unterliegen.
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