Messerattacke in der Steiermark: Forensische Experten untersuchen psychologischen Hintergrund des jugendlichen Tatverdächtigen
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Psychologische Einordnung nach Messerangriff eines 17-Jährigen in der Steiermark

Nach einer Messerattacke eines 17-Jährigen auf ein älteres Ehepaar in der Steiermark befassen sich forensische Fachleute mit der psychologischen und psychiatrischen Einordnung des Falls. Der Jugendliche steht unter Mordverdacht und soll aus „Mordlust“ gehandelt haben.

Dem 17-jährigen Lehrling aus St. Peter am Ottersbach wird vorgeworfen, das Leben eines 84-jährigen Südoststeirers genommen zu haben. Er war nach Angaben der Behörden bis Mittwoch polizeilich nicht in Erscheinung getreten und gilt als bisher unauffällig, ohne aktive Beteiligung in Gemeinde oder Vereinen.

Gutachter sollen psychische Verfassung klären

Die Einschätzung der psychischen Verfassung des 17-Jährigen soll von gerichtlich beauftragten Sachverständigen vorgenommen werden. Zu diesen zählt auch die Psychiaterin Sigrun Roßmanith, die nach eigenen Angaben mit dem konkreten Fall nicht unmittelbar befasst ist.

Der Jugendliche soll in der Nacht auf Mittwoch bewusst in das Haus eines älteren Paares eingedrungen sein, das er nicht gekannt habe. Nach Angaben von Gutachtern hat er erklärt, mit der Absicht zu töten zu dem Haus gegangen zu sein.

Motivbündel und mögliche Störungen

Sigrun Roßmanith betont allgemein, es gebe nie nur ein Motiv, sondern immer ein Motivbündel. Bei Überfällen auf ältere Menschen würden häufig Wehrlose oder wehrlosere Menschen ausgewählt, denen man sich überlegen fühle. In solchen Fällen müsse geprüft werden, ob sadistische Anteile vorliegen.

Der forensische Psychologe und gerichtlich tätige Gutachter Dominik Rosenauer zeigt sich überzeugt, dass im konkreten Fall eine psychologische oder psychiatrische Störung vorliegt. Aus seiner Sicht sei auszuschließen, dass es sich um einen gesunden, normal entwickelten jungen Menschen gehandelt habe. Die Wahrscheinlichkeit, dass im Hintergrund eine schwere psychiatrische Störung vorliege, schätzt er als nahezu hundertprozentig ein.

Roßmanith und Rosenauer verweisen darauf, dass ein solcher Mord nach ihrer Einschätzung nicht „von heute auf morgen“ passiere. Rosenauer fordert, Eltern sollten auffälliges Verhalten von Kindern sehr ernst nehmen.

Hinweise auf frühe Auffälligkeiten

Rosenauer beschreibt, bei Kindern mit entsprechenden Auffälligkeiten fänden sich häufig bereits in früherem Alter Verhaltensweisen wie das Quälen oder sinnlose Töten von Tieren. In der Regel entwickelten sich bei solchen auffälligen Kindern im Erwachsenenalter Mord-, Körperverletzungs- oder sonstige Fantasien.

Hinweis auf Hilfs- und Beratungsangebote

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung wird darauf hingewiesen, dass Berichte über schwere Gewalttaten die Situation von Personen in Krisen verschlimmern können. Es werden österreichweite und steirische Krisentelefonnummern und Beratungsangebote genannt, darunter die Polizei (133), das Gewaltschutzzentrum Steiermark, die Telefonseelsorge (142), „Rat auf Draht“ (147), das steirische Hilfetelefon „Reden wir!“, Frauenhäuser Steiermark, PsyNot, Schuldnerberatung, Männernotruf und die Männerinfo-Krisenhotline.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.