Land Salzburg plant strengere Regeln für Mikrohotels
Das Land Salzburg plant eine Änderung des Raumordnungsgesetzes, um die Nutzung von Gebäuden als Mikrohotels stärker zu regeln. Gemeinden sollen damit die Möglichkeit erhalten, Mikrohotels bereits im Bebauungsplan auszuschließen.
Der zuständige Raumordnungslandesrat Martin Zauner (FPÖ) stellt in Aussicht, dass Gemeinden festlegen können sollen, dass in bestimmten Zonen, Straßen, Stadtteilen oder im gesamten Stadtgebiet Mikrohotels nicht zu bewilligen sind.
Neue Kompetenzen für Gemeinden
Mit der geplanten Raumordnungsnovelle sollen Gemeinden die touristische Nutzung durch Mikrohotels generell untersagen können, ohne jedes Gebäude oder jeden Bebauungsplan einzeln behandeln zu müssen. Zauner weist zugleich darauf hin, dass die vorgesehene Regelung für die Gemeinden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Von der Neuregelung kann nach Angaben Zauners auch ein Mikrohotel betroffen sein. Er erwartet gerichtliche Auseinandersetzungen am Landesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen.
Mikrohotels in der Stadt Salzburg
In der Stadt Salzburg gibt es 29 Mikrohotels. Diese verfügen jeweils über wenige Zimmer und werden ohne Mitarbeiter betrieben. Die dort angebotenen Räume stehen nicht am regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung.
Ein Mikrohotel ist unweit von Mozarts Geburtshaus in der Getreidegasse bereits in Betrieb. In der Kaigasse soll in einem ehemaligen Geschäftslokal ein weiteres Mikrohotel entstehen. Ein Teil der Mikrohotels befindet sich in Häusern, die als Wohnraum gewidmet sind.
Politische Einschätzung und weiterer Fahrplan
Zauner betont, dass die Politik im Land Salzburg bei diesem Thema geschlossen auftrete. Nach seinen Angaben haben alle Parteien im Land das Problem von Mikrohotels erkannt und seien dafür, einzuschreiten. Es wird davon ausgegangen, dass sich manche Mikrohotelbetreiber die Änderungen nicht widerspruchslos gefallen lassen werden.
Die Raumordnungsnovelle soll nach der Begutachtungsphase noch vor dem Sommer 2026 im Salzburger Landtag beschlossen werden.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








