Millionenrücklagen bei Vorarlberger Landtagsklubs: Überförderung oder Sparsamkeit?
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Landtagsklubs in Vorarlberg mit Millionenrücklagen und Hinweisen auf mögliche Überförderung

Die fünf Klubs des Vorarlberger Landtags verfügten Ende 2024 über kumulierte Rücklagen von rund 2,07 Millionen Euro. Gleichzeitig erhielten sie im vergangenen Jahr Finanzmittel in Höhe von insgesamt rund 1,55 Millionen Euro sowie zusätzliche Sachförderungen.

Der Landesrechnungshof Vorarlberg legte einen Prüfbericht zur Fraktionenförderung 2024 vor und untersuchte dabei erstmals, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die Fördergelder wurden demnach insgesamt widmungsgemäß eingesetzt, dennoch wurden mehrere Hinweise an den Landes-Parteien-Transparenz-Senat übermittelt.

Rücklagen und Förderungen der Klubs

Den höchsten Rücklagenstand wies Ende 2024 der ÖVP-Klub mit rund 1,34 Millionen Euro aus. Der FPÖ-Klub verfügte über rund 300.000 Euro, der SPÖ-Klub über gut 200.000 Euro. Der Grünen-Klub hatte Rücklagen von 171.000 Euro, der NEOS-Klub knapp 60.000 Euro.

Die fünf Landtagsklubs nahmen 2024 insgesamt 1,66 Millionen Euro ein. Davon entfielen rund 1,55 Millionen Euro auf Fördermittel; zusätzlich erhielten die Klubs Sachförderung in Form von Räumen, IT-Ausstattung und Personal. Laut Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr kamen die Klubs inklusive Sachförderung auf Unterstützungen von sicher mehr als zwei Millionen Euro.

Die ÖVP erhielt 2024 als größter Landtagsklub rund 388.000 Euro Förderung. FPÖ, Grüne, SPÖ und NEOS bekamen aufgrund eines Pauschalbetrags für drei bis acht Abgeordnete jeweils zwischen 282.000 und 290.000 Euro. Zu den Fördermitteln kamen bei allen Klubs außer NEOS weitere Einnahmen aus Mandatsabgaben, Personalverrechnungen oder Zinsen hinzu. Die ÖVP erhielt rund 36.000 Euro aus Mandatsabgaben, die FPÖ nahm von ihren Mandataren Kostenbeteiligungen von rund 2.200 Euro für regionale Anzeigen ein.

Prüfung der Mittelverwendung

Den Einnahmen von 1,66 Millionen Euro standen 2024 Ausgaben der Landtagsklubs von 1,42 Millionen Euro gegenüber. Alle fünf Klubs erzielten damit Überschüsse. Die Ausgaben entfielen zumeist auf Personal, die Sachausgaben beliefen sich insgesamt auf 274.000 Euro. Rund ein Drittel der Sachausgaben ging in den Geschäftsbetrieb, der Rest in Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Reise- und Repräsentationskosten.

Die Fraktionen dürfen Gelder aus der Fraktionenförderung laut Gesetz ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben im Landtag verwenden. Die Landtagsklubs müssen über ihre Einnahmen und Ausgaben genaue Aufzeichnungen führen, Spenden ausweisen und ihre von Wirtschaftsprüfern geprüften Berichte dem Landtagspräsidenten vorlegen sowie im Amtsblatt und auf ihren Homepages veröffentlichen. Sie unterliegen der Kontrolle des Landesrechnungshofs.

Der Landesrechnungshof hält fest, dass die Parteien die Mittel grundsätzlich korrekt einsetzen. Die fünf Landtagsklubs nutzten die Fördergelder laut Bericht insgesamt widmungsgemäß. Gleichzeitig wurde die Belegführung als insgesamt verbesserungswürdig bezeichnet.

Hinweise an den Transparenz-Senat

Insgesamt wurden fünf Hinweise an den Landes-Parteien-Transparenz-Senat gemeldet. Drei dieser Hinweise ergaben sich aus der Prüfung der Sachausgaben: Der FPÖ-Klub unterstützte einen Verein mit 3.200 Euro, der SPÖ-Klub finanzierte Geschenke in Höhe von 500 Euro, der NEOS-Klub Geschenke in Höhe von 100 Euro. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs haben weder Vereinsförderungen noch Zuwendungen aus privaten Anlässen einen Bezug zur Landtagsarbeit.

Zwei weitere Hinweise betrafen den ÖVP-Klub. Die ÖVP wies Zu- und Abflüsse aus Wertpapierdepots sowie Einnahmen aus einem Sparkonto nicht korrekt aus. Es ging dabei insgesamt um rund 6.200 Euro. Diese Unregelmäßigkeiten führten zu zwei Hinweisen an den Landes-Parteien-Transparenz-Senat. Bei Verstößen gegen die Widmung der Fraktionenförderung entscheidet dieses Gremium weisungsfrei über eine allfällige Rückzahlung.

Diskussion über Höhe der Rücklagen

Landesrechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr bezeichnete die Höhe der Rücklagen der Landtagsklubs als „absolut diskussionswürdig“ und stellte bei der Vorstellung des Prüfberichts eine mögliche Überförderung der Klubs in den Raum. Sie erklärte, dass das Gesetz keine Bestimmungen zur Höhe der Rücklagen enthalte und der Sinn von Rücklagen in der Vorsorge für finanzielle Risiken liege. Bei einem Landtagsklub seien finanzielle Risiken nach ihren Worten sehr überschaubar.

Eggler-Bargehr stellte die Frage, ob die Parteien sehr sparsam sind oder die Förderung zu hoch ist, und bezeichnete eine mögliche Überförderung in Zeiten des Sparzwangs als kritisch. Sie verwies darauf, dass das Land für Sozialinstitutionen nach Feststellung hoher Rücklagen einen Deckel für Rücklagen eingezogen hat.

Zinseinnahmen und Widmungsklarheit

Die Parteien generierten aus veranlagten Rücklagen Zinseinnahmen. Der ÖVP-Klub erzielte aus veranlagten Rücklagen rund 25.000 Euro Zinsen. Eggler-Bargehr stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob Förderungen dazu da sind, Vermögen aufzubauen.

Nach Ansicht des Landesrechnungshofs besteht bei der Frage der Widmungskonformität der Mittel Klarstellungsbedarf. Eggler-Bargehr riet zur Erstellung eines Leitfadens zur Widmungskonformität. Sie merkte an, dass eine Partei über Einnahmen aus Mandatsabgaben frei verfügen kann. Laut Bericht betreffen die strengen Bestimmungen nur die Verwendung der Fraktionenförderung.

Rechtlicher Rahmen und frühere Prüfungen

Der Vorarlberger Landtag verschärfte 2023 infolge der Wirtschaftsbundaffäre das Parteienförderungsgesetz. Die Landtagsklubs unterliegen seither erweiterten Transparenz- und Kontrollvorgaben. Der Landesrechnungshof prüfte bereits Wahlkampfberichte und Rechenschaftsberichte der Parteien. Aus diesen Prüfungen ergaben sich Rückzahlungen von insgesamt rund 290.000 Euro.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.