Musterprozessfonds: Wirtschaftskammer Wien schaltet sich in gesetzliche Kämpfe ein
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Wirtschaftskammer Wien richtet Musterprozessfonds für Firmen ein

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Unternehmen künftig mit einem Musterprozessfonds. Das neue Service soll Mitgliedsbetriebe bei ausgewählten Verfahren gegen gesetzliche Entscheidungen entlasten.

Der Musterprozessfonds übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten und das Prozessrisiko. Ziel ist es, gesetzliche Entscheidungen anzufechten, bei denen negative Folgen für Unternehmen befürchtet werden.

Fonds mit fünf Millionen Euro ausgestattet

Der Musterprozessfonds ist mit 5 Millionen Euro dotiert. Die Serviceleistung trägt nach einem Beschluss im Präsidium der Wirtschaftskammer Wien offiziell diesen Namen.

Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien sollen sich an den Fonds wenden können, wenn sie von Rechtsfragen betroffen sind, die auch für andere Firmen oder eine ganze Branche bedeutsam sind. Laut Wirtschaftskammer Wien ist das Service prinzipiell für alle Mitglieder gedacht. Nach den Angaben von Kammerpräsident Walter Ruck sollen Unternehmen aller Größenordnungen unterstützt werden.

Im Bericht wird hervorgehoben, dass es für kleinere Betriebe oft sehr schwierig ist, entsprechende Verfahren zu führen. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer wies darauf hin, dass die Gerichtsgebühren in Österreich sehr hoch sind.

Entscheidung durch unabhängige Kommission

Welche Verfahren vom Musterprozessfonds begleitet werden, entscheidet ein Gremium aus Fachleuten. Die Auswahl der Fälle trifft eine Kommission unter dem Vorsitz des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Die Kommission beurteilt die rechtliche Lage möglicher Fallkandidaten und erörtert die Erfolgschancen eines möglicherweise längeren Verfahrens, das bis zum Verfassungsgerichtshof führen kann.

Heinz Mayer erläuterte, dass Verfahren inzwischen sehr komplex seien und die Rechtsordnung immer komplizierter werde. Diese zunehmende Komplexität wird unter anderem auf das Europarecht zurückgeführt. Mayer machte zudem deutlich, dass sich nicht jedes Problem für ein Verfahren im Rahmen des Musterprozessfonds eignet. Von der Klärung eines Sachverhalts müssen auch andere Unternehmen profitieren, damit ein Fall in Frage kommt.

Nach den Angaben in der Berichterstattung soll die Kommissionsstruktur ein rascheres Einschreiten bei Verfahren ermöglichen. Beschlüsse im Präsidium der Wirtschaftskammer Wien benötigen demnach oft eine längere Vorlaufzeit, was für Betroffene mit Einspruchsfristen problematisch sein könnte. Man wolle beim Musterprozessfonds nicht leichtfertig mit dem Geld umgehen.

Hintergrund in bisherigen Unterstützungsprojekten

Der Musterprozessfonds ist laut Walter Ruck aus einer Initiative entstanden, die nach der Pandemie ins Leben gerufen wurde. Diese frühere Initiative unterstützte Unternehmen bei COFAG-Rückforderungen und bei nicht ausbezahlten Corona-Förderungen. Später wurde die Unterstützung auf Fragen im Zusammenhang mit der Einbeziehung von Spenglerbetrieben in das Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ausgeweitet.

Nach Angaben von Ruck kam es durch diese Einbeziehung zu hohen finanziellen Belastungen für Betriebe. Aus dieser Serviceleistung ist nun der strukturierte Musterprozessfonds hervorgegangen. Laut Wirtschaftskammer Wien handelt es sich dabei um das erste strukturierte Instrument dieser Art.

Mögliche Anwendungsfelder und Signalwirkung

Der Musterprozessfonds soll Gesetzgebern und Behörden signalisieren, dass man aktiv wird, wenn Regelungen zum Nachteil von Unternehmen erlassen wurden. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung gibt es noch keine fixierten aktuellen Fälle für eine Prozessbegleitung.

Als Beispiele aus der Vergangenheit mit Potenzial für Verfahren dieser Art werden die Einführung des Rauchverbots mit zeitweisen Ausnahmeregeln und die Registrierkassenpflicht genannt. Im Fall des Rauchverbots wurden teure Raumtrennungen umgesetzt, die später hinfällig waren.

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