Nach 16 Jahren: Karl-Heinz Grasser steht kurz vor dem Gefängnisaufenthalt


Der Oberste Gerichtshof hat das schriftliche Urteil im BUWOG-Prozess veröffentlicht, was den Haftantritt für Karl-Heinz Grasser und andere Verurteilte näher rückt. Die Haftstrafen wurden teils deutlich reduziert: Grasser muss vier Jahre, Walter Meischberger dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde angekündigt, verzögert den Haftantritt aber nicht.

Österreich. Im langwierigen Korruptionsverfahren rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Mitangeklagte ist der nächste Schritt erfolgt: Das schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurde am Montag den Verteidigern sowie den Parteien im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt. Damit rückt der Haftantritt der Verurteilten immer näher.

Bereits am 25. März hatte der OGH die Urteile in der BUWOG-Causa mündlich verkündet. Nun liegt das umfangreiche Urteil auch in schriftlicher Form vor – es umfasst 212 Seiten. Die Haftstrafen für die Hauptangeklagten wurden im Berufungsverfahren teils deutlich reduziert: Ex-Finanzminister Grasser muss statt acht nur noch vier Jahre in Haft, sein Trauzeuge und der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger erhielt dreieinhalb Jahre statt sieben. Auch die Strafen für weitere Beteiligte wie Peter Hochegger, Karl Petrikovics und Georg Starzer wurden teilweise auf bedingte Haftstrafen herabgesetzt.

Bereits am 25. März hatte der OGH die Urteile in der BUWOG-Causa mündlich verkündet. Nun liegt das umfangreiche Urteil auch in schriftlicher Form vor – es umfasst 212 Seiten. | Foto: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Der OGH hat auch auf mediale Kritik bezüglich eines angeblichen Fristversäumnisses reagiert. Diese Frist von vier Wochen sei ausschließlich für die Ausfertigung und Unterfertigung des Urteils durch die Vorsitzende Christa Hetlinger relevant – nicht für die Zustellung. Diese sei ordnungsgemäß erfolgt, nachdem das Urteil am 4. April zur Endfertigung an die Schreibabteilung übergeben worden war und eine umfassende Korrektur- und Anonymisierungsprüfung durchlaufen hatte.

Haftantritt steht bevor

Die rechtskräftig Verurteilten – darunter Grasser und Meischberger – werden demnächst eine Aufforderung zum Strafantritt vom Landesgericht für Strafsachen Wien erhalten. Ab Zustellung beginnt die einmonatige Frist bis zum freiwilligen Haftantritt. Sollte dieser nicht erfolgen, droht die Festnahme.

Grasser und Meischberger kritisierten das Urteil scharf und kündigten an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anzurufen. | Foto: Buwog/Stephan Huger

Grasser und Meischberger haben das Urteil scharf kritisiert und angekündigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anzurufen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Verfahren vor dem EGMR keine aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt hat. Der Gerichtshof könnte lediglich im Nachhinein eine Verletzung der Menschenrechtskonvention feststellen, wobei solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre dauern.

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