Nach dem Anschlag in Magdeburg: Welche Konsequenzen jetzt gefordert werden!


Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Lars Castellucci, hat am Montag im ZDF angekündigt, eine Sondersitzung des Gremiums zu beantragen. Diese Sitzung wird sich insbesondere mit folgenden Punkten befassen:

  • Warum den Hinweisen auf die Gefahren, die vom mutmaßlichen Attentäter Taleb A. ausgingen, nicht nachgegangen wurde?

Darüber hinaus forderte Justizminister Volker Wissing, über mögliche Konsequenzen nachzudenken. Er erklärte: „Der Täter von Magdeburg fiel mehrfach durch Drohungen auf. (…) Aufgrund seiner wirren politischen Äußerungen passte jedoch kein sicherheitsbehördliches Schema auf ihn.“ Er fügte hinzu, dass es notwendig sein könnte, Konsequenzen für die Sicherheitsarchitektur zu ziehen.

Für die CDU forderte Armin Laschet eine Stärkung der Nachrichtendienste, da fast allen großen Terroranschlägen Hinweise ausländischer Geheimdienste vorausgegangen seien, wie er gegenüber „tablemedia“ äußerte.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach sich für eine Ausweitung der Befugnisse von Sicherheitsbehörden aus. Der Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, kritisierte in der „Rheinischen Post“ das Versäumnis bei der Umsetzung des neuen Bundespolizeigesetzes. Er betonte, dass insbesondere neue Technologien wie Online-Durchsuchungen, Internetüberwachung und Gesichtserkennung mit KI-Software erforderlich seien.

Am Freitagabend fuhr Taleb A. aus Saudi-Arabien mit einem Pkw in den Weihnachtsmarkt im Zentrum Magdeburgs, wobei:

  • Fünf Menschen getötet wurden,
  • 200 Menschen verletzt wurden, davon etwa 40 schwer oder sehr schwer.

Die Universitätsklinik in Magdeburg informierte via Facebook, dass 72 Verletzte, darunter 15 Schwerverletzte, weiterhin versorgt werden.

Der „Spiegel“ berichtete Montagabend, dass die Ermittler im Tatwagen ein Testament gefunden hätten, in dem erklärt wurde, dass sein gesamtes Vermögen nach seinem Tod an das Deutsche Rote Kreuz übergehen solle. Politische Botschaften seien in diesem Dokument jedoch nicht enthalten gewesen.

Laut „Welt“ und basierend auf einer Telefonkonferenz zwischen dem BKA und den Landeskriminalämtern am Wochenende, litt der mutmaßliche Attentäter an einer psychischen Erkrankung. Das BKA kommt zu dem Schluss, dass es sich um einen „allein handelnden Täter ohne explizit islamistisches Motiv“ handelt.

Gegen Taleb A. liefen bereits mehrere Ermittlungsverfahren in:

  • Sachsen-Anhalt,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nordrhein-Westfalen.

Die Vorwürfe umfassten Bedrohungen, Verleumdungen und Sexualstraftaten. Ein Bericht des BKA deutete darauf hin, dass der Mann als psychisch auffälliger Vielschreiber wahrgenommen wurde.

Taleb A. war dem BKA bereits länger bekannt und wurde hinsichtlich möglicher Gefährdungen überprüft. Diese konnten im vergangenen Jahr jedoch nicht erkannt werden.

Die Polizei hatte Taleb A. einige Wochen vor dem Vorfall kontaktiert. Gefährderansprachen fanden im September 2023 und Oktober 2024 statt. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang gab an:

  • Das Gespräch im letzten Jahr fand im Polizeirevier Salzlandkreis statt.
  • Das diesjährige Gespräch wurde an seinem Arbeitsplatz durchgeführt.

Die genauen Hintergründe der Gefährderansprachen blieben zunächst unklar. Zieschang erklärte, dass die Details in einem vertraulichen Teil der Sitzung besprochen werden sollten.

Wie die dpa nach der Sitzung erfuhr, stand die Ansprache im Zusammenhang mit einer Bedrohung, die von Taleb A. gegen einen Rechtsanwalt ausgegangen war, der ihn früher vertreten hatte. Nach der Anzeige suchte die Polizei Taleb A. am Arbeitsplatz auf.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ereignisse rund um den Attentäter Taleb A. viele Fragen bezüglich der Sicherheitslage und der Reaktion der Behörden aufwarfen. Es besteht ein dringender Bedarf, die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern.

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