Nachbarbeschwerden: Behördenleiterin verteidigt sich gegen Kritik am Bauverfahren


Nach dem Vorwurf mangelnder Qualität bei Bauverfahren durch die KFG (Konservativer Familienverband) nimmt die Behördenleiterin Doris Jurschitsch ihre Mitarbeiter in Schutz. Ihre Auswertung zeigt, dass Baubescheide nach Beschwerden nur selten von höheren Instanzen aufgehoben werden.

GRAZ. Das Thema Bauen löst oft intensive Emotionen aus, sowohl bei den Bauherren und Anrainern als auch in politischen Büros. Erst kürzlich hat die Saturn Projektentwicklung GmbH eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Graz eingereicht. Der Grund war, dass das Stadtplanungsamt viel zu lange benötigte, um den gesetzlichen Bebauungsplan für ein Projekt im Bezirk Lend zu erstellen – eine Verzögerung, die nicht nur potenzielle Investitionen hemmte, sondern auch das Vertrauen in die städtischen Behörden erschütterte.

KFG-Obmann Alexis Pascuttini kritisiert Behördenversäumnisse bei Bauprojekten. | Foto: Foto Fischer

Nicht nur ein Fall, sondern ein Trend zeigt sich auch aus der Sicht von KFG-Obmann Alexis Pascuttini, der im Herbst einen Antrag im Gemeinderat einbrachte. Darin forderte er „Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Bauverfahren“, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Anrainer. Oftmals würden behördlich Bauvorhaben genehmigt, die rechtlich nicht haltbar seien, was dazu führe, dass Nachbarn sich oft teuer gegen diese Entscheidungen zur Wehr setzen müssten.

Beschwerden sind häufig nicht rechtlich haltbar

Im Gegenteil zum Eindruck, dass viele Beschwerden tatsächlich Genehmigungsfehler aufdecken würden, wehrt sich die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde, Doris Jurschitsch. Sie präsentiert aktuelle Zahlen, die eine andere Realität zeigen. In den letzten fünf Jahren wurden bei Beschwerden von Nachbarn lediglich 2,2 Prozent der Bescheide vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) aufgehoben. In ebenso 2,2 Prozent der Fälle wurde der Bescheid abgeändert. In 70,04 Prozent der Fälle wurden die Beschwerden abgewiesen. Nur in 12,33 Prozent der Fälle wurde der Beschwerde vollständig stattgegeben.

Doris Jurschitsch von der Bau- und Anlagenbehörde hebt die Bedeutung der Rechtslage hervor. | Foto: Foto Fischer

Jurschitsch erklärt, dass die Aufhebung eines Bescheids nicht zwangsläufig bedeutet, dass dies aufgrund einer Nachbarbeschwerde geschah. Oft ziehe der Antragsteller den Bauanspruch selbst zurück, sodass die Argumente der Nachbarn irrelevant seien. Bei geänderten Bescheiden handele es sich häufig um „untergeordnete Anpassungen“, ohne dass schwerwiegende Fehler festzustellen wären.

Nachbarn reagieren verständlicherweise sensibel

Die Behördenleiterin stellt klar: „Es gibt Fälle, in denen höhere Instanzen unterschiedliche Urteile fällen. Doch das entwertet nicht die Arbeit der Fachleute in der Baubehörde. Der Eindruck, dass Nachbarbeschwerden regelmäßig zu einer Aufhebung von Bauvorhaben führen, ist schief.“ Jurschitsch weiß um die Emotionen, die Baumaßnahmen auslösen können, vor allem wenn Grünflächen betroffen sind. Sie merkt jedoch an: „Wenn Grundstücke korrekt gewidmet sind, muss das in der Planung respektiert werden.“ Entscheidungsfindungen sowie Genehmigungsprozesse würden durch die verteilten Zuständigkeiten zudem oft in zeitraubende Verfahren umschlagen.

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