Neue Ombudsstelle: Anstieg der Online-Hassfälle gegen Wiener Ärzte


Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse einer Studie zu Hass im Netz gegen die Wiener Ärzteschaft wurde eine neue Ombudsstelle vorgestellt. Diese ist der Kammer für Ärztinnen und Ärzte Wien (ÄKW) unterstellt und soll die erste Anlaufstelle sein sowie rechtliche Beratung für Betroffene anbieten.

WIEN. Anfeindungen, Beleidigungen und Drohungen im Internet: Hass im Netz wird für die Wiener Ärztinnen und Ärzte zu einem zunehmenden Problem. Dies belegen die Resultate einer Studie zu Anfeindungen in sozialen Medien gegenüber Medizinern, die am Dienstag von den Beauftragten, der ÄKW, präsentiert wurden.

Über die Hälfte der Befragten gab an, in den letzten zwei Jahren verbalen Angriffen ausgesetzt gewesen zu sein, und ein Viertel berichtete sogar von psychischer Gewalt. Auch ÄKW-Präsident Johannes Steinhart sieht dies als ernstzunehmende Bedrohung. Er berichtet, dass die Wiener Kammer zunehmend aggressive Meldungen zu Hass im Netz gegen Ärztinnen und Ärzte erhält.

Ombudsstelle für Betroffene

Laut der Kammer können diese Anfeindungen unterschiedlichste Formen annehmen. Sie reichen von ungerechtfertigten, rufschädigenden Bewertungen auf Online-Portalen, wie etwa Google-Rezensionen, bis zu direkten Beleidigungen und Drohungen.

Meldungen wie diese sind laut ÄKW-Präsident Johannes Steinhart keine Seltenheit. | Foto: Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien

Um den von Online-Anfeindungen betroffenen Ärztinnen und Ärzten zu helfen, wurde eine spezielle Anlaufstelle eingerichtet, die, wie Steinhart erklärt, lautet: „Wir haben den Hass im Netz zum Anlass genommen, um in der Ärztinnen und Ärzte Kammer Wien eine Ombudsstelle zu schaffen“.

Rechtliche Beratung als Erstes

Die Ombudsstelle wird als Erstanlaufstelle fungieren und sowohl rechtliche Beratung als auch psychologische Unterstützung anbieten. Neben den Dienstleistungen vor Ort bietet die Website der ÄKW zusätzliche Informationen und Hilfestellungen zu Löschanfragen und Ähnlichem.

Rechtsanwältin für Medien- und Persönlichkeitsschutzrecht empfiehlt im Bedarfsfall schnelles Handeln. | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk

Im Bedarfsfall rät die Rechtsanwältin für Medien- und Persönlichkeitsschutzrecht, Maria Windhager, dringend zu schnellem Handeln: „Man sollte versuchen, solche Inhalte zu entfernen und diese bei den jeweiligen Plattformen zu melden“. Zudem sollten rechtswidrige Inhalte immer gesichert werden, um sie anschließend als Beweis zur Verfügung zu haben.

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