Künftig dürfen Parteien im Grazer Gemeinderatswahlkampf maximal 400.000 Euro ausgeben, eine entsprechende Gesetzesnovelle wird dem zuständigen Unterausschuss vorgelegt.
GRAZ/STEIERMARK. Im Zuge der Bemühungen um eine transparenterere und gerechtere Wahlkampfinfrastruktur wird das Land Steiermark eine Gesetzesnovelle einbringen, die eine Obergrenze für Wahlkampfkosten von 400.000 Euro pro Partei bei Gemeinderatswahlen in Graz festlegen soll. Diese Entscheidung folgt einer Petition der Stadt Graz an das Land. Zukünftig müssen wahlwerbende Parteien zudem innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag sämtliche Ausgaben bei dem Landesrechnungshof einreichen, der somit als Kontrollinstanz fungiert.
Im Wahlkampf sparen
„Es ist Gebot der Stunde, auch im Wahlkampf sparsam mit Mitteln der öffentlichen Hand umzugehen. Deshalb ist es nur richtig und wichtig, eine Wahlkampfkostenobergrenze für die Landeshauptstadt neu zu definieren“, erklärt Martina Kaufmann, ÖVP-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Unterausschusses Petitionen der Stadt Graz. „Eine klare, gesetzlich verankerte Wahlkampfkostenobergrenze schafft Transparenz, verhindert Missbrauch und sichert faire Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien“, ergänzt FPÖ-Landtagsabgeordneter Günter Wagner. „Die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, wofür Parteien ihr Geld im Wahlkampf ausgeben.“
Zusätzlich zur Einführung der Kostenobergrenze ist eine Umbenennung des Stadtrechnungshofes in „Kontrollamt der Stadt Graz“ geplant. Darüber hinaus soll der Kontrollausschuss des Gemeinderates erweiterte Befugnisse erhalten, einschließlich eines Befragungsrechts gegenüber Stadtsenatsmitgliedern. Die Gesetzesnovelle wird voraussichtlich im nächsten Sitzung des Unterausschusses „Petitionen der Stadt Graz“ behandelt.
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