ÖBB-Projekt in Hietzing nimmt Hürde: Verfassungsgerichtshof weist Aufschub-Anträge ab
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Verfassungsgerichtshof lässt Arbeiten an Verbindungsbahn in Hietzing vorerst zu

Der Verfassungsgerichtshof hat Anträgen auf aufschiebende Wirkung gegen den Ausbau der Verbindungsbahn in Wien-Hietzing nicht stattgegeben. Damit darf das ÖBB-Projekt zwischen Hütteldorf und Meidling vorerst weiter umgesetzt werden.

Gegen den geplanten Ausbau war von der Bürgerinitiative „Verbindungsbahn besser“ Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden. Diese richtet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, das den Ausbau Anfang des Jahres unter gewissen Auflagen als zulässig eingestuft hatte.

Interessenabwägung und öffentliche Interessen

Im Zuge der Beschwerde waren beim Verfassungsgerichtshof Anträge auf aufschiebende Wirkung gestellt worden, denen nun nicht gefolgt wurde. In dem Beschluss verweist das Höchstgericht auf überwiegende öffentliche Interessen und führt als Argument einen drohenden volkswirtschaftlichen Schaden bei weiterer Verzögerung an.

Im Verfahren waren naturschutzrechtliche Bedenken thematisiert worden, darunter die Fällung zahlreicher Bäume und mögliche Auswirkungen auf geschützte Tierarten. Diese Bedenken wurden in der Interessenabwägung jedoch nicht als ausreichend erachtet, um die Bauarbeiten vorläufig zu stoppen.

Die ÖBB hatten im Verfahren auf mögliche Zusatzkosten von rund 100 Millionen Euro bei weiterer Verzögerung und auf eine mögliche jahrelange Verschiebung des Gesamtprojekts hingewiesen. Laut Verfassungsgerichtshof bleibt die eigentliche Entscheidung über die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts davon unberührt; dazu liegt noch kein Urteil vor.

Anpassungen am Projekt und Kritik der Bürgerinitiative

Bereits während des Verfahrens zum Ausbau der Verbindungsbahn wurden laut Bundesverwaltungsgericht Änderungen am Projekt vorgenommen und zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Das Gericht erachtete diese Anpassungen als ausreichend, um den Ausbau unter Auflagen zu genehmigen.

Die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn besser“ kritisiert unter anderem die Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke. Zudem bemängelt sie, dass nach ihrer Darstellung zu niedrige Zahlen notwendiger Baumfällungen gemeldet worden seien und dass es keine Wiederherstellung gleichwertiger Bahnquerungen gebe. Darüber hinaus sieht die Initiative weitere Grundrechtsfragen, die höchstgerichtlich zu klären seien, und hat sich wegen dieser Punkte an den Verfassungsgerichtshof gewandt.

Pläne der ÖBB und Nutzenargumente

Die ÖBB wollen das Projekt zur Verbindungsbahn weiter vorantreiben und planen, noch im Jahr 2026, voraussichtlich im Herbst, mit der Attraktivierung der Strecke zu beginnen. Für Kundinnen und Kunden sollen zwei neue und eine modernisierte Haltestelle entstehen, die nach Angaben der ÖBB täglich mehr als 20.000 Personen nutzen sollen.

Für Anrainerinnen und Anrainer verweisen die ÖBB auf geplanten Lärmschutz entlang der Strecke sowie auf weniger Wartezeiten durch den Entfall von Eisenbahnkreuzungen. Die weiteren Schritte im Hauptverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof stehen noch aus.