Österreich: Beschlagnahmung und Versteigerung von Raser-Fahrzeugen auch bei Miet- und Leasingautos
In Österreich dürfen künftig auch geleaste oder gemietete Fahrzeuge bei schweren Geschwindigkeitsübertretungen beschlagnahmt und versteigert werden. Die Neuregelung soll im Herbst 2027 in Kraft treten.
Bislang war eine Beschlagnahme nur möglich, wenn der Lenker Alleineigentümer des Fahrzeugs war. Grundlage für die Neuregelung ist ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs.
Erweiterter Kreis betroffener Fahrzeuge
Die neue Regelung erfasst Personen, deren Auto von einer anderen Person gelenkt wird, sowie Fahrzeuge, die im Leasing betrieben werden. Künftig dürfen die Behörden auch Fahrzeuge ausländischer Eigentümer versteigern.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Polizei in Österreich fast 500 Autos beschlagnahmt. Drei bis vier Prozent dieser Fahrzeuge sind versteigert worden. Nur sehr wenige der beschlagnahmten Autos gehören den Lenkern alleine.
Kritik von Fahrzeughandel und Autofahrerclub
Die Sparte Fahrzeughandel in der Salzburger Wirtschaftskammer hofft, dass die neue Regelung noch adaptiert wird. Spartenobmann Josef Nußbaumer kritisiert, dass Fahrzeughalter nach der Neuregelung Haftung und Versicherung übernehmen müssten, auch wenn Übertretungen von der Kundschaft begangen werden.
Christina Holzer-Weiß, Leiterin der Rechtsabteilung beim ÖAMTC Salzburg, bezeichnet die Möglichkeit der Versteigerung ausländischer Fahrzeuge als sehr starken Eingriff in die Grundrechte. Sie hält Einsprüche bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für denkbar.
Auswirkungen auf Sportwagenvermietung
In erster Linie betroffen ist auch eine Sportwagenvermietung im bayerischen Freilassing. Mieter eines Sportwagens dieses Unternehmens hatten im Jänner mit einem Fahrzeug eine Spur der Verwüstung durch die Schwarzstraße in der Stadt Salzburg gezogen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht darin, PS-starke Fahrzeuge zu leistbaren Tagespreisen an teils sehr junge Lenkerinnen und Lenker zu vermieten. Unternehmensvertreter Sandro Radic bezeichnet die Neuregelung als Bedrohung dieses Geschäftsmodells. Er erklärt, dass das Unternehmen seine Tätigkeit in der bisherigen Form einstellen würde, falls Mietfahrzeuge tatsächlich beschlagnahmt und versteigert würden, und kritisiert, dass Mieterautos von der Neuregelung erfasst werden sollen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








