Eine dramatische Rechtsentscheidung: Eine Frau, die im Jahr 2021 ihren Nachbarn mit COVID-19 angesteckt hat, vor Gericht steht, da dieser später an den Folgen der Infektion verstarb. Das Oberlandesgericht Graz hat nun entschieden: Die Angeklagte ist nicht schuldig an grob fahrlässiger Tötung.
GRAZ. In der Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts Graz wurde am Dienstag beschlossen, dass der Frau keine grob fahrlässige Tötung nachgewiesen werden kann. Zuvor war sie bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten schuldig gesprochen worden, wofür eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt wurde, die jedoch drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Die Angeklagte hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt, und das aktuelle Urteil ist nun rechtskräftig.
Begegnungen ohne FFP2-Masken
Hintergrund: Im Dezember 2021 war die Angeklagte mit COVID-19 infiziert und hatte während ihrer Ansteckungsperiode zwei Begegnungen mit ihrem Nachbarn in St. Veit/Glan. Bei diesen Gelegenheiten unterhielten sie sich in engem Raum, wobei die Angeklagte beide Male keine FFP2-Maske trug. Während sie bei der ersten Begegnung nichts von ihrer Infektion wusste, war sie sich bei der zweiten Begegnung der Tatsache bewusst und hatte bereits einen Absonderungsbescheid erhalten.
Das Oberlandesgericht Graz stellte nach Anhörung eines Sachverständigen fest, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne, dass der Nachbar bei der zweiten Begegnung, in der die Angeklagte bereits über ihre Ansteckung informierte war, tatsächlich infiziert wurde.
Weitere interessante Fakten:
Diese juristischen Auseinandersetzungen reflektieren die komplexen Fragen von Haftung und Verantwortung während der Pandemie. Laut Statistiken des Robert Koch-Instituts wurden in Deutschland bis zum März 2023 über 38 Millionen COVID-19-Fälle gemeldet, was die Relevanz solcher rechtlichen Entscheidungen verdeutlicht. Die Debatte über die Verantwortung in der Pandemie wird aufgrund ähnlicher Fälle weltweit weiterhin intensiv geführt.
Im Kontext dieser rechtlichen Entscheidung können ähnliche Vorfälle in anderen Ländern untersucht werden, die sowohl das individuelle Handeln in Krisenzeiten als auch die gesellschaftliche Verantwortung thematisieren.