Ordnungsruf im Wiener Landtag: Ist Rassismus als Fachbegriff unerwünscht?
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Sprachlicher Ordnungsruf im Wiener Landtag sorgt für Diskussion

In einer Sitzung des Wiener Landtags ist ein Ordnungsruf des zweiten Landtagspräsidenten Anton Mahdalik (FPÖ) auf Kritik gestoßen. Auslöser war der Gebrauch des Wortes „Rassismus“ durch eine Abgeordnete der SPÖ.

Die Debatte fand im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum Thema „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft darf nicht zum Diskontartikel verkommen – keine Entwertung unserer Staatsbürgerschaft!“ statt, die von der FPÖ eingebracht worden war.

In Richtung FPÖ erklärte die SPÖ-Landtagsabgeordnete Sara do Amaral Tavares da Costa: „Sie besitzen die bodenlose Frechheit, Ihren Rassismus in diesen Räumlichkeiten zu zelebrieren – ganz ohne Genierer.“ Anton Mahdalik reagierte in seiner Funktion als zweiter Landtagspräsident mit den Worten: „Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Wort Rassismus ist in diesem Saal nicht üblich, dass es verwendet wird. Ich würde Sie ersuchen, sich zu mäßigen.“

Die SPÖ bewertete diese Reaktion als unangemessen. Der SPÖ-Rathausklub stellte in sozialen Medien die Frage, ob „Fachbegriffe“ im Wiener Landtag nun „unerwünscht“ seien. In der Sitzung sagte SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher: „Das geht wirklich nicht, dass man die Diskussion so abbricht und zurechtweist, nur weil man Fachbegriffe verwendet. Also ihr (die FPÖ, Anm.) seid schon ein bisschen sehr dünn behäutet.“

Der Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger weist darauf hin, dass es für den Wiener Landtag wie auch für andere politische Institutionen keinen verbindlichen Kodex unzulässiger Worte gebe. Es liege in der „Kultur des jeweiligen Parlaments“, wie mit bestimmten Ausdrücken umgegangen werde; mehr als informelle Kodizes bestünden nicht. Die Durchsetzung solcher informellen sprachlichen Regeln, also die Ahndung entsprechender Äußerungen, obliege den jeweiligen Vorsitzenden.

Oft hänge es vom Kontext ab, ob eine Aussage zulässig sei, so Bußjäger. Als Beispiel nennt er, dass das Wort „Lügner“ meist unzulässig sei, während der Vorwurf, jemand sage nicht die Wahrheit, zulässig sein könne. Den konkreten Fall im Wiener Landtag lasse sich nach seiner Einschätzung schwer verallgemeinern. Den Rassismusvorwurf der SPÖ an die FPÖ bezeichnet er in diesem Zusammenhang als „ein bisschen heftig“ und betont als große Anforderung an die Präsidenten, dass entsprechende Äußerungen nicht nur bei anderen Parteien, sondern auch bei der eigenen geahndet werden.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.