26 Verfahren wegen rassistischer Parolen zu „L’amour toujours“ – nur wenige Verurteilungen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Justizministerium bestätigt mindestens 26 Verfahren wegen rassistisch abgeänderter Gesänge zu „L’amour toujours“

Das Justizministerium hat in einer Anfragebeantwortung an die Grünen mindestens 26 Verfahren im Zusammenhang mit rassistisch abgeänderten Gesängen zum Lied „L’amour toujours“ österreichweit bestätigt. Drei dieser Verfahren wurden in Salzburg geführt. In den meisten Fällen kam es nicht zu Verurteilungen.

Auslöser der bundesweiten Diskussion war ein Video von der deutschen Nordsee-Insel Sylt im Mai 2024, in dem junge Menschen zum Song Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gegrölt hatten.

Fälle in Salzburg und Oberösterreich

Die Staatsanwaltschaft Salzburg behandelte bislang drei Fälle. In einem Verfahren stellte das Landesgericht das Verfahren gegen die Angeklagten unter Bestimmung einer Probezeit vorläufig ein. In einem weiteren Salzburger Fall wurde ein Verhandlungstermin anberaumt.

Die Staatsanwaltschaft Wels berichtete über ein Verfahren, in dem drei Beschuldigte zum Lied „Ausländer raus“ skandiert, den Hitlergruß gezeigt und dabei „Heil Hitler“ sowie „Sieg Heil“ gerufen haben sollen. Nach Anklageerhebung wurde ein Angeklagter freigesprochen, gegen einen wurde diversionell vorgegangen, ein weiterer wurde schuldig erkannt.

Unterschiedliche Behandlung in den Bundesländern

Die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz hatten mit jeweils fünf Fällen am häufigsten mit derartigen Vorfällen zu tun. In Innsbruck kam es zu einer Verurteilung eines Beschuldigten. In Graz führte laut Anfragebeantwortung keiner der fünf Fälle zu einer Anklage; einer der Grazer Fälle stammte bereits aus dem Jahr 2023.

In Wien wurden insgesamt drei Fälle bearbeitet. Ein Verfahren betraf unbekannte Täter, die offenbar an einem Aufmarsch der rechtsextremen Identitären teilgenommen hatten und nicht ausgeforscht werden konnten. Ein weiteres Verfahren wegen Verhetzung, das elf Beschuldigte betraf, die im Verdacht standen, das Lied in einem Park gespielt und laut einer Zeugin „Ausländer raus“ gerufen zu haben, wurde eingestellt. In einem dritten Wiener Verfahren wird einem Beschuldigten zur Last gelegt, ein entsprechendes Video auf Instagram gepostet zu haben; die Ermittlungen laufen noch.

Die Staatsanwaltschaft Leoben klagte einen Tatverdächtigen an, der ein YouTube-Video mit Auszügen aus dem Film „Der Untergang“ zum abgewandelten Lied geteilt hatte. Der Angeklagte nahm ein Diversionsangebot nicht an und wurde im November 2025 verurteilt. Ein Verfahren zu einem Vorfall auf einem Mensafest an der JKU Linz wurde abgebrochen.

Justizministerin äußert sich zur rechtlichen Einordnung

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) stellte klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen. Entscheidend sei jedoch die jeweilige subjektive Tatseite. Weitere Begleitumstände, etwa das Zeigen des Hitlergrußes oder zusätzliche einschlägige Phrasen, müssten vorliegen.

Das Justizministerium wies darauf hin, dass die genannten Zahlen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da eine effektive automationsunterstützte Abfragemöglichkeit fehlt und die Angaben im Wesentlichen auf Erinnerungen der zuständigen Stellen beruhen.

Kritik der Grünen

Der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, bezeichnete die unterschiedliche Behandlung der Strafverfahren als strukturelles Problem. Er kritisierte, dass ein Leitfaden zum Tatbestand der Verhetzung aus dem Jahr 2019 stamme und stellenweise nicht mehr aktuell sei. Die Grünen fordern ein einheitliches Vorgehen der Staatsanwaltschaften.

Unabhängig von der juristischen Aufarbeitung der Vorfälle tritt der italienische DJ und Musikproduzent Gigi D’Agostino, der Interpret von „L’amour toujours“, im Dezember in der Salzburgarena auf.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.