Mehrere Bundesländer haben sich positiv zu einem Vorschlag von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) geäußert, der eine Direktverrechnung von Gastpatienten zwischen den Ländern vorsieht. Ludwig hatte den Vorschlag am Dienstag unterbreitet. Salzburgs Gesundheitslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) sagte dazu im Ö1-Morgenjournal am Donnerstag, sie halte eine Direktverrechnung für einen möglichen Weg zu mehr Kostengerechtigkeit.
Zustimmung aus mehreren Bundesländern
Gutschi äußerte sich gegenüber dem ORF ausdrücklich zustimmend: „Ich finde, das ist ein guter Vorschlag. Das kann ich mir sehr gut vorstellen.“ Sie erklärte, es brauche eine gemeinsame Verpflichtung, dass für die gleiche Leistung überall der gleiche Preis zu zahlen sei. Dabei verwies sie darauf, dass die Kosten in Wien in einigen Bereichen deutlich höher liegen als anderswo. Nach ihren Angaben könnten Gespräche über eine neue Form der Finanzierung bereits im kommenden Herbst beginnen. Gutschi merkte zudem an, dass die Abrechnung von Behandlungen ausländischer Patienten derzeit einfacher sei als jene von Patienten aus anderen österreichischen Bundesländern.
Auch Tirols Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) äußerte sich laut Ö1 schriftlich zu dem Vorschlag. Sie erklärte, dieser gehe in die richtige Richtung. Wer Leistungen für Patienten aus anderen Bundesländern erbringe, müsse dafür auch entsprechend bezahlt werden.
Ludwig selbst sieht in der Direktverrechnung eine rasch umsetzbare Lösung. Als Grund nannte er, dass sein wiederholt geforderte Modell der Gesundheitsregionen derzeit von anderen Bundesländern abgelehnt werde.
Positionen aus Niederösterreich und dem Burgenland
Niederösterreich zeigte sich dem Vorschlag am Dienstag grundsätzlich positiv gegenüber. Landesrat Anton Kasser (ÖVP) erklärte, eine leistungsbezogene Abrechnung könne ein sinnvoller Weg sein. Als Voraussetzung dafür nannte er eine Neuverhandlung des Finanzausgleichs.
Aus dem Burgenland hieß es am Dienstag, für die Finanzierung von Gastpatienten gebe es bereits eine bestehende Regelung im Rahmen des Finanzausgleichs. Die grundsätzliche Frage der Spitalsfinanzierung müsse aus Sicht des Burgenlands bei den nächsten Verhandlungen zum Finanzausgleich behandelt werden.
Finanzausgleich als zentraler Rahmen der Spitalsfinanzierung
Grundsätzlich regelt der Finanzausgleich in Österreich, wie Bund, Länder und Gemeinden die öffentlichen Einnahmen untereinander aufteilen und welche Aufgaben sie dafür finanzieren. Auch die Finanzierung des Gesundheitswesens und der Spitäler ist eng mit diesem System verknüpft, da die Bundesländer als Spitalserhalter maßgeblich für die Krankenhausfinanzierung verantwortlich sind. Verhandlungen zum Finanzausgleich finden in der Regel periodisch statt und bieten den Ländern eine Möglichkeit, grundsätzliche Fragen der Aufgaben- und Kostenverteilung neu zu regeln.
Bei sogenannten Gastpatienten handelt es sich um Personen, die in einem anderen Bundesland behandelt werden als jenem, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Da die Spitalskosten zwischen den Ländern unterschiedlich hoch ausfallen können, ergeben sich bei der Verrechnung solcher Behandlungen regelmäßig Diskussionen über eine faire Kostenaufteilung. Eine direkte, leistungsbezogene Verrechnung würde bedeuten, dass jenes Bundesland, in dem die Behandlung tatsächlich stattfindet, die entsprechenden Kosten unmittelbar von jenem Bundesland erhält, aus dem der Patient stammt. Dies unterscheidet sich von pauschalen Ausgleichsmechanismen, wie sie im Rahmen bestehender Finanzausgleichsregelungen üblich sind.
Das von Ludwig ebenfalls angesprochene Modell der Gesundheitsregionen zielt demgegenüber auf eine überregionale Planung und Organisation von Gesundheitsleistungen ab, die über einzelne Bundesländergrenzen hinausgeht. Solche Modelle sollen üblicherweise eine effizientere Verteilung von medizinischen Kapazitäten ermöglichen, setzen aber die Zustimmung mehrerer Gebietskörperschaften voraus. Bleibt eine derartige strukturelle Reform politisch schwer erreichbar, gilt eine direkte Verrechnung einzelner Leistungen häufig als kurzfristiger umsetzbarer Zwischenschritt, der bestehende Zuständigkeiten unangetastet







